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Business, Recht, Steuer

Wann die Registrierkassenpflicht für wen beginnt

Werner Braun ©Moore Stephens / feel image
Werner Braun ©Moore Stephens / feel image

Wien. Viele Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) und andere Kleine können mit Ende des 1. Quartals einmal entspannt durchatmen, heißt es bei Moore Stephens Austria: Zahlreiche UVA-Vierteljahreszahler müssen nämlich frühestens ab 1. Juli 2016 eine Registrierkasse besitzen und nicht schon per 1. Mai 2016.

Für die Registrierkassenpflicht ist der Umsatz 2016 maßgeblich, erinnert die Kanzlei: Werden die relevanten Umsatzgrenzen im ersten Quartal 2016 nicht erreicht, dann kann man mit der Anschaffung einer Registrierkasse warten.

Da viele Einzelunternehmer ihre Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) nur quartalsweise durchführen und im ersten Quartal unter den relevanten Umsatzgrenzen liegen, verschiebe sich die Registrierkassenpflicht entweder auf Juli oder sogar auf Oktober 2016.

Bei geringen Umsätzen ist Warten (noch) möglich

„Die verpflichtende Nutzung der Registrierkasse besteht mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Umsatzgrenzen erstmals überschritten wurden“, erklärt Werner Braun, Geschäftsführer von Moore Stephens City Treuhand.

Werde die Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise gemacht und wird damit die Umsatzgrenze im März 2016 erreicht, dann bestehe die Registrierkassenpflicht ab Juli 2016. „Wird sie hingegen erst im Juni erreicht, dann verschiebt sich die Registrierkassenpflicht auf Oktober 2016“, so Braun weiter.

In einer Tabelle zeigt Moore Stephens, ab wann die Registrierkassenpflicht besteht:

  • monatlicher Voranmeldungszeitraum + Umsatzgrenze bereits im Jänner 2016 erreicht: Registrierkassenpflicht ab Mai 2016
  • Monatlicher Voranmeldungszeitraum + Umsatzgrenze erst im Februar 2016 erreicht:
    Registrierkassenpflicht ab Juni 2016
  • quartalsweiser Voranmeldungszeitraum + Umsatzgrenze im März 2016 erreicht:
    Registrierkassenpflicht ab Juli 2016
  • quartalsweiser Voranmeldungszeitraum + Umsatzgrenze im Juni 2016 erreicht:
    Registrierkassenpflicht ab Oktober 2016
  • quartalsweiser Voranmeldungszeitraum + Umsatzgrenze im September 2016 erreicht:
    Registrierkassenpflicht ab Jänner 2017

Umsatzgrenzen 2016 bestimmen über Registrierkassenpflicht

Alle Unternehmen, die ab Jänner 2016 die relevanten Umsatzgrenzen von EUR 15.000,- und mehr als EUR 7.500,- Barumsätze erreicht haben, müssen ab Mai 2016 eine Registrierkasse nutzen. Viele Einzelunternehmen erreichen diese Grenze jedoch weder im Jänner noch im ersten Quartal 2016 – für diese verschiebe sich die Verpflichtung entsprechend.

Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise oder monatlich?

Übersteigen die Umsätze eines Unternehmens im vorhergehenden Kalenderjahr die Grenze von EUR 30.000,-, dann müssen sie ihre Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich beim Finanzamt einreichen, heißt es weiter. Alle Unternehmen, deren Umsätze EUR 100.000,- überschritten haben, müssen ihre Umsatzsteuervoranmeldung jedoch monatlich bekanntgeben.

Person und Kanzlei

Werner Braun trat nach dem Studium der Betriebswirtschaft in den Berufsstand ein und ist als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständige sowie Unternehmensberater tätig. Seit 1998 ist er Geschäftsführer der Moore Stephens City Treuhand (Spezialgebiete Gründungsberatung, Unternehmensnachfolge und -bewertung sowie Rechtsformoptimierung).

Braun übt in der Vereinigung Österreichischer Wirtschaftstreuhänder seit 2005 die Funktion des Landesobmanns für Wien aus, darüber hinaus ist er Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Moore Stephens selbst ist ein weltweit tätiges Netzwerk von Wirtschaftsprüfern und Beratern. Die Mitgliedsfirmen sind rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Partnerunternehmen der Moore Stephens International Limited (MSIL) mit Sitz in London. Die Assoziation bestehe derzeit aus 300 Partnerkanzleien mit 657 Büros in 106 Ländern.

In Österreich wurde Partnerkanzlei Moore Stephens City Treuhand 1981 gegründet und ist seit 1998 Teil des Netzwerks. In den beiden Standorten Wien und Krems sind zusammen rund 100 Mitarbeiter, davon sieben Steuerberater und zehn Wirtschaftsprüfer tätig, 12 sind Partner der Kanzlei.

Link: Moore Stephens

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