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Top-Nachrichten: Griss schlichtet für Konsumenten, Panama-Skandal, Zugriff auf Kontenregister und mehr

Irmgard Griss ©Uni Graz
Irmgard Griss ©Uni Graz

Das Wichtigste auf Extrajournal.Net Plus: Neue Serie beleuchtet Schlichtungsstellen – Irmgard Griss neben dem Wahlkampf weiterhin im Einsatz ++ oekostrom sammelt Unterschriften gegen Atomreaktoren ++ Medien-Spektakel Panama-Papers: Mossack Fonseca setzt sich zur Wehr ++ Justizausschuss beschließt Zugriff auf Österreichs neues Kontenregister und mehr ++

Griss nicht nur Wahlkämpferin

Gerichtsverfahren kosten Zeit, Nerven und Geld. Um sich all das zu ersparen, kann in Österreich jetzt auf acht Schlichtungsstellen zurück gegriffen werden, die außergerichtliche Lösungen anstreben. Mit einem Anfang 2016 in Kraft getretenen Gesetz wurde auch eine neue Basis für diese Plattformen geschaffen, die Extrajournal.Net in einer neuen Serie vorstellt. Heute ist das Schlichtungsportal für Verbrauchergeschäfte an der Reihe: Als Schlichterin ist hier eine prominente Persönlichkeit tätig: Bundespräsidentschaftskandidatin Irmgard Griss.

Garantieansprüchen, Versicherungen …

Gemäß § 4 Abs. 2 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz – AStG hat die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte eine Auffangfunktion. Sie ist also für alle jene Fälle zur Stelle, für die keine der anderen sieben staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen zuständig ist.

  • Positiv formuliert ist die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte daher insbesondere für Beschwerden im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Garantieansprüchen, Leistungen von Handwerkern, Versicherungen, Pauschalreisen und Fernwärmelieferungen zuständig.
  • Darüber hinaus ist die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte auf Grund ihrer Verfahrensordnung für Beschwerden bei Fremdwährungskrediten und jene Beschwerden, die auch in den Zuständigkeitsbereich des Internet Ombudsmanns fallen, der richtige Ansprechpartner. Bei letzteren besteht also eine Parallelzuständigkeit.
  • Weiters werden Fälle behandelt, die eine der anderen Verbraucherschlichtungsstellen wegen Befangenheit an sie weiterleitet sowie Fälle, für die in einer Teilnahmevereinbarung mit einem Unternehmen die Zuständigkeit der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte vereinbart wurde.

Leitung der Schlichtungsstelle

Träger der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte ist ein gemeinnütziger Verein. Vereinsmitglieder sind die Bundesarbeitskammer, die Finanzmarktaufsicht, das Land Niederösterreich, das Land Oberösterreich, das Land Burgenland sowie der Vereinsobmann Hermann Germ. Der Vereinsvorstand besteht neben dem Obmann aus VertreterInnen der Bundesarbeitskammer, des Landes Burgenland und des Landes Oberösterreich.

Nach außen hin wird der Verein durch dessen Obmann Hermann Germ und den Geschäftsführer Simon Eder vertreten. Was die inhaltliche Bearbeitung von Schlichtungsfällen anbelangt, komme dem Vereinsvorstand allerdings keine Weisungsbefugnis zu.

Prominent besetzt

Wer bald an der Spitze des österreichischen Staates stehen wird, ist eine der spannendsten politischen Fragen dieser Tage. Irmgard Griss ist heute jedenfalls in verantwortungsvoller Position bei der der Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte tätig.

Sie und Simon Eder wurden zu SchlichterInnen bestellt und üben ihre Funktionen  seit 9. Jänner 2016 aus. Schlichtungsverhandlungen wurden trotz der politischen Ambitionen bislang von Griss durchgeführt. Ihre Tätigkeit als Schlichterin wird durch ihre Kandidatur in keiner Weise berührt, so die Schlichtungsstelle. Mit der inhaltlichen Bearbeitung von Schlichtungsfällen sind neben den zwei Schlichtern zwei Sachbearbeiterinnen sowie eine Sekretariatskraft betraut. Abgesehen von der Sekretariatskraft sind alle mit der Fallbearbeitung betrauten Personen Juristen.

Neutraler Vermittler

Vereinsobmann Germ abschließend zur Bedeutung von Streitschlichtungen: „Verbraucher beklagen regelmäßig die mangelnden Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten auf dem Gebiet des Verbraucherrechts. Verbraucherstreitigkeiten haben meist eher geringe Streitwerte wodurch das Kostenrisiko einer gerichtlichen Rechtsdurchsetzung entsprechend hoch ist. Hinzu kommt, dass sowohl VerbraucherInnen als auch Unternehmen langwierige Gerichtsverfahren möglichst vermeiden möchten.“

Es besteht laut Germ auf beiden Seiten immer häufiger der Wunsch, Probleme nicht auf streitigem Weg vor Gericht sondern – unterstützt durch eine neutrale dritte Partei – gemeinschaftlich zu lösen. „Schließlich eignen sich manche Sachverhalte auf Grund der Vielschichtigkeit der offenen Fragen nicht für ein Gerichtsverfahren, wenn eine Lösung erreicht werden soll, die möglichst alle Problemfelder umfasst.“

5.000 Unterschriften gegen Atomkraft

Extrajournal.Net hat bereits berichtet: Die österreichische oekostrom AG hat die Nuklearindustrie aufs Korn genommen. Laut dem Unternehmen ist das EU-Ziel des kräftigen Ausbaus erneuerbarer Energien durch die Atommeiler gefährdet, außerdem wittert man unfairen Wettbewerb. Befürchtet werden Importe von billigem, weil subventioniertem Atomstrom von Ungarn nach Österreich. Deshalb hat oekostrom bei der EU-Kommission Beschwerde gegen den geplanten Bau von zwei weiteren Reaktoren im ungarischen Atomkraftwerk Paks eingelegt.

Gleichzeitig wurde die Initiative >Zukunft gestalten, Atomkraft ausschalten< gestartet. Die Petition richtet sich gegen den Bau der angesprochenen Reaktoren in Ungarn und spricht sich für eine atomkraftfreie Zukunft Österreichs und seiner Nachbarstaaten aus. Laut oekostrom haben bisher 5.000 Unterstützer unterzeichnet, unter anderem prominente Österreicher wie Schauspielerin Lilian Klebow, Journalistin Barbara van Melle, Chocolatier Josef Zotter und Kabarettist Roland Düringer.  „Wir wollen aufrütteln und wünschen uns, dass wir gemeinsam mit der Bevölkerung ein Zeichen für eine nachhaltige Energiezukunft ohne Atomkraft setzen können“, so Lukas Stühlinger, Vorstand der oekostrom AG.

Strahlende Zukunft?

„Bis etwa 2020 wird sich die nukleare Kapazität verdreifachen“, prognostiziert etwa die World Nuclear Agency. Tatsächlich entstehen weltweit zusätzliche Reaktoren. Allein in China gibt es 30 an der Zahl, 24 sind im Bau und weitere in Planung. Bei der Swiss Resource Capital AG geht man deshalb von einem Vormarsch der Atomenergie und des Uranpreises aus. Allerdings muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass sich Swiss Resource Capital selbst als Partner der Bergbauindustrie bezeichnet.

Bei oekostrom zeigt man sich jedenfalls ob eines möglichen Vormarsches der Atomkraft kampfeslustig: 2015 hat das Unternehmen Klage gegen das britische AKW Hinkley Point C eingelegt. Auch im Falle des AKWs Paks werden rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen.

Steueroptimierung: Alles blickt nach Panama

Es ist derzeit das internationale Medienthema Nr. 1: Panamas Anwaltskanzlei Mossack Fonseca hat ein veritables Datenleck im Ausmaß von 2,6 Terabyte zu beklagen, was die Beziehung von durchaus prominenten Persönlichkeiten und Unternehmen zu Briefkastenfirmen bloßstellt. Betroffen sollen – direkt oder indirekt – u.a. zwölf aktive und ehemalige Staatschefs sein, darunter jene von Russland, der Ukraine, Syrien, Island und Aserbaidschan; aber auch Sportler, Künstler, Banker, Kunstsammler, Oligarchen und Kleinunternehmer werden in Medienberichten genannt.

Erstes Opfer ist Islands Premier Sigmundur David Gunnlaugsson. Nach nicht gerade professionellen Medienauftritten wurde der Druck zu groß und Gunnlaugsson gab seinen Rücktritt bekannt. In Österreich sollen die Raiffeisen Bank International und die Hypo Vorarlberg über Mossack Fonseca in diverse Deals verstrickt sein. Beide Institute betonen, im Rahmen der Gesetze gehandelt zu haben.

Die Kanzlei wehrt sich

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Insgesamt soll Mossack Fonseca nicht weniger als 214.000 Briefkastenfirmen in Steueroasen aufgesetzt haben, wie es die Panama-Papers behaupten. Mossack Fonseca ging inzwischen in die Gegenoffensive: Man sei Opfer einer Hackerattacke geworden, die eigene Arbeit sei ganz legal – und die Medien-Berichten würden sich auf „Vermutungen und Stereotype“ stützen.

Österreichs Kontenregister geht an den Start

A propos Einblick in Bankverbindungen: Österreichs Staatsanwaltschaften können in Zukunft im Rahmen von Strafverfahren Einsicht in das neue Kontenregister der Banken nehmen. Der parlamentarische Justizausschuss beschloss jetzt entsprechende Anpassungen in der Strafprozessordnung, wodurch die Auskunft aus dem Kontenregister nunmehr als Ermittlungsmaßnahme Eingang in das gerichtliche Strafverfahren findet.

Die Änderungen in der Strafprozessordnung schaffen zunächst die rechtliche Basis für den Zugriff auf das im Zuge der Steuerreform eingeführte zentrale Kontenregister.

  • Für die Einsicht in äußere Kontodaten wie Name des Inhabers, Wohnort oder Geburtsdatum reicht demnach eine staatsanwaltschaftliche Anordnung aus.
  • Auskünfte über den Inhalt der Konten bedürfen hingegen einer gerichtlichen Bewilligung.

Die Regelung sichere den unmittelbaren Zugriff durch die Staatsanwaltschaft und helfe im Verfahren, Zeit zu sparen, umriss Justizminister Wolfgang Brandstetter laut Parlamentskorrespondenz die Grundintention seines Ressorts.

Noch einige Fragen offen

In Sachen Kontenregister sprachen sich die Grünen gegen ein eigenes Rechtsmittelrecht der Banken aus und drängten in einem Entschließungsantrag, der bei der Abstimmung in der Minderheit blieb, auf die Begrenzung des Rechtsmittelrechts bei Kontoöffnungen auf die jeweils betroffene verfügungsberechtigte Person. Es sollte einen Vorab-Rechtsschutz für die Kontoverfügungsberechtigten geben, pflichtete auch Johannes Hübner (FPÖ) bei, der die Novelle unter Hinweis auf die grundsätzliche Kritik seiner Fraktion an der Kontoregister-Regelung jedoch ablehnte. Auch Nikolaus Scherak von den Neos steht der Einschau in das Kontenregister ohne richterliche Bewilligung skeptisch gegenüber.

Nicht durchsetzen konnte sich Scherak mit seinem Vorschlag, in einem Modellprojekt die Videoaufzeichnung von Einvernahmen vor der Polizei zu erproben, wobei er argumentierte, dadurch wäre es möglich, den tatsächlichen Eindruck vor Ort für später zu konservieren. Justizminister Brandstetter sah die Initiative mit Sympathie, meinte aber, die Idee müsse noch in ein Gesamtkonzept eingebettet werden.

Mehr Opferschutz

Zielsetzung der aktuellen Novelle ist darüber hinaus auch der Opferschutz, dies vor allem durch Stärkung der Rechte auf Information und Ausbau der Verfahrensrechte. Die einzelnen Bestimmungen setzen dabei eine entsprechende Richtlinie der EU um und betonen vor allem die besondere Schutzbedürftigkeit.

Als besonders schutzbedürftig gelten dabei jedenfalls Minderjährige und Opfer von Sexualdelikten. Sie haben im Prozess etwa das Recht auf schonende Einvernahme und auf Beiziehung einer Vertrauensperson. Auch sollen Opfer auf Antrag über die Flucht eines in Untersuchungshaft befindlichen Täters verständigt werden. Was den Ausbau der Beschuldigtenrechte betrifft, bringt die Novelle in Entsprechung einer EU-Richtlinie schließlich Mindestnormen für das Recht auf Rechtsbeistand sowie das Recht auf Kontaktaufnahme bei einer Festnahme innerhalb der EU.

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