Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

VKI fühlt sich in Sachen MPC von OGH bestärkt

Wien. Fragen der Prospekthaftung sind nach dem Recht des Marktortes zu beurteilen, das hat jetzt ein Urteil des OGH ergeben. Der VKI fühlt sich bei seinen Sammelklagen gegen MPC in Hamburg bestätigt: Hier sei österreichisches Recht anzuwenden. 
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt – im Auftrag des Sozialministeriums – für die Anleger des MPC Hollandfonds 47 ein Musterverfahren nach dem deutschen Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG). Es werden gegen die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG mit Sitz in Hamburg Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend gemacht. Die Kläger – alles österreichische AnlegerInnen – berufen sich auf österreichisches Recht.

Marktort ist Österreich

Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Verfahren (an dem der VKI nicht beteiligt war) festgestellt, dass Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung und wegen sittenwidriger Schädigung nach jenem Recht zu prüfen seien, das für den „Marktort“ gelte.

Im vorliegenden Fall unterstütze diese Entscheidung die Rechtsansicht des VKI, dass österreichisches Recht anzuwenden ist, freuen sich die Verbraucherschützer.

Link: VKI

 

Weitere Meldungen:

  1. Commerz Real AG erwirbt Windpark in Finnland mit Latham
  2. E.On holt sich 1,8 (teilweise) grüne Milliarden mit White & Case
  3. Bauer Media übergibt Werbe­ver­mark­tung an Ad Alliance mit Noerr
  4. Neues Green Lease-Handbuch von Freshfields und Immo-Verband ZIA