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Recht

Energierechtskanzlei BBH hat Steuerberater, Ingenieure an Bord

Berlin/Wien. In Österreich sind gemeinsame Unternehmen von Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern nicht möglich: Ein Vorstoß der Wirtschaftskammer, dies wenigstens im Bereich der Betreuung von Start-ups zu ermöglichen, um den jungen Unternehmen Gründungskosten zu ersparen, stieß erst vor kurzem auf Ablehnung. Doch in Deutschland wäre das noch nichts Besonderes: Bei der Großkanzlei Becker Büttner Held (BBH), bekannt für prominente Causen aus dem Energierecht, arbeiten nicht nur Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unter einem Dach, sondern sogar Unternehmensberater – darunter etliche studierte Ingenieure, erzählt Ines Zenke, Partnerin bei BBH. 

Der Mix „hat sich schon oft bewährt“, sagt Zenke: Von den Berufsträgern der Kanzlei sind etwa 10% Steuerberater (teils gleichzeitig Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) und knapp weitere 10% Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (teils gleichzeitig Steuerberater), so BBH. In einer Tochtergesellschaft sind außerdem studierte Ingenieure für BBH tätig.

Nicht typisch, aber durchaus verbreitet

Dass ihre Sozietät ein breites Vorbild für Deutschland wäre, wo solche Sparten-übergreifenden Zusammenschlüsse im Gegensatz zu Österreich erlaubt sind, das wäre allerdings übertrieben: BBH verdankt seine Struktur unter anderem einer Spezialisierung auf die Energiewirtschaft, für die die Kanzlei bekannt ist. So hat BBH für eine Klagegemeinschaft aus zehn Stromhändlern und -erzeugern – darunter auch österreichische Branchenvertreter – eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Kommission im Fall der britischen AKW-Subventionen eingebracht.

Es geht dabei um die Genehmigung der britischen Subventionen für den AKW-Ausbau Hinkley Point. BBH-Anwältin Dörte Fouquet: „Unsere Klage hat ein klares Ziel: die schwerwiegende Fehlentscheidung der EU-Kommission über die Genehmigung der Gewährung massiver Subventionen für den Bau des Atomkraftwerks Hinkley Point C rückgängig zu machen. Die Entscheidung der Kommission basiert auf zahlreichen Rechts- und Verfahrensfehlern und ist deshalb nichtig.“

Prominente Energie-Causen

Weiters hat BBH für die deutschen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowohl bei der EU-Kommission als auch bei dem ESPOO Implementation Committee in Genf eine Beschwerde im Fall der belgischen AKWs Tihange 1 und Doel 1 & 2 eingereicht: Ein Rechtsgutachten von Partnerin Fouquet kommt zu dem Schluss, dass die Laufzeitverlängerung der AKW nicht mit europäischem Recht vereinbar sei. Ein anderer aktueller Fall ist die Flexstrom-Insolvenz, wo BBH über 120 deutsche Netzbetreiber gegen die Rückforderung von Netzentgelten durch den Flexstrom-Insolvenzverwalter unterstützt.

Bei einer so spezialisierten Klientel hat es Vorteile, die technischen Hintergründe zu kennen. „Die Mandanten sagen oft: Wir versehen, was sie umtreibt“, meint Zenke. Und deshalb sage sie oft den Berufsanfängern, sie sollten sich z.B. mit der Funktionsweise einer Gasturbine vertraut machen, bevor sie einen Schriftsatz darüber verfassen.

„Wir machen das in dieser Form seit dem Jahr 2000“, sagt Zenke: Man könne sich dadurch besser auf die auftretenden Fragen im Zusammenhang mit der Betreuung einer Branche einstellen. „Was wir dadurch natürlich nicht können, ist beraten und prüfen gleichzeitig“, so Zenke: Wenn BBH beispielsweise bei der Einführung deines Compliance Management Systems (CMS) berate, dann müsse man aus Unvereinbarkeitsgründen die Prüfung des fertigen Systems jemand anderem überlassen.

Link: BBH

 

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