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Business, Recht

FMA verhängt Schuldenschnitt bei Heta, neue Gespräche

Wien. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat am Wochenende den „Haircut“ über die Heta Asset Resolution AG verfügt. Demnach bleiben den Gläubigern 0% bis 46% ihrer Forderungen. 

Konkret hat die FMA hat am Wochenende in ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde gemäß Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) per Mandatsbescheid die Eckdaten der weiteren Abwicklung der Heta Asset Resolution AG erlassen. Als wichtigste Punkte werden von der Behörde angegeben:

  • ein Schuldenschnitt von 100% für alle nachrangigen Verbindlichkeiten,
  • ein Schuldenschnitt um 53,98% auf 46,02% für alle berücksichtigungsfähigen vorrangigen Verbindlichkeiten,
  • die Streichung aller Zinszahlungen ab 1.3.2015, als die HETA unter Abwicklung gemäß BaSAG gestellt worden ist,
  • sowie eine Vereinheitlichung der Fälligkeiten aller berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf 31.12.2023.

Es hängt vom Endergebnis ab

Laut aktuellem Abwicklungsplan der Heta soll der Abbau bis 2020 abgeschlossen sein, erinnert die FMA; die Rückführung all ihrer Forderungen sowie der rechtskräftige Abschluss aller offenen Rechtsstreitigkeiten seien aber realistischer Weise erst bis Ende 2023 zu erwarten. Erst dann könne das Vermögen letztgültig aufgeteilt und die Gesellschaft liquidiert werden.

„Obwohl die Anwendung des neuen europäischen Sanierungs- und Abwicklungsregimes für Banken juristisch und praktisch völliges Neuland ist, sind wir mit der Abwicklung der Heta im Plan und auch die Realisierung der Vermögenswerte macht zufriedenstellende Fortschritte“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Mit den nun verordneten Maßnahmen gemäß BaSAG steht das Grundgerüst für die geordnete Abwicklung, die den Zielen des neuen europäischen Abwicklungsregimes – Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes, Schonung des Steuerzahlers und Beteiligung der Gläubiger – voll gerecht wird. Dieses Maßnahmenpaket stellt überdies die Gläubigergleichbehandlung sicher. Die geordnete Abwicklung ist vorteilhafter als ein Insolvenzverfahren.“

Die weiteren Schritte

Knapp vor dem Mandatsbescheid vom 10.4.2016, mit dem die Abwicklungsmaßnahmen gemäß BaSAG erlassen wurden, hat die FMA den Vorstellungsbescheid zum Maßnahmenbescheid vom 1.3.2015, mit dem die Heta unter Abwicklung gemäß BaSAG gestellt und ein Schuldenmoratorium bis 31.5.2016 erlassen wurde, veröffentlicht.

In diesem Vorstellungsbescheid würdige und prüfe die FMA alle im ordentlichen Verwaltungsverfahren vorgebrachten Vorstellungen juristisch und wirtschaftlich, mit dem Ergebnis, dass der Mandatsbescheid inhaltlich voll bestehen bleibe. Gegen diesen Vorstellungsbescheid können die Gläubiger nun Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einbringen.

Gegen den Mandatsbescheid vom 10.4.2016, der die wesentlichen Abwicklungsmaßnahmen gemäß BaSAG festlegt, kann nun innerhalb von drei Monaten bei der FMA Vorstellung erhoben werden. Gegebenenfalls leitet die FMA ein ordentliches Verwaltungsverfahren ein, würdigt und prüft die vorgebrachten Vorstellungen und erlässt dann einen Vorstellungsbescheid, heißt es weiter.

Neuer Anlauf zu Gesprächen

Unterdessen hoffen die Gläubigerkonsortien, teilweise vereinigt im „Gläubigerpool“, weiterhin auf eine Kompromisslösung mit der Öffentlichen Hand in Österreich, die sie besser aussteigen lässt als das zuletzt gescheiterte Angebot von Finanzminister Schelling. Laut Medienberichten soll es am Dienstag ein weiteres Gespräch geben: Nach dem FMA-Schuldenschnitt können die Gläubiger nur auf etwa 46 Prozent hoffen, das Schelling-Kärnten-Angebot hätte rund 80 Prozent gebracht.

Link: FMA

 

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