Wien. Eine Verbandsklage des VKI gegen den Pay-TV-Anbieter Sky Österreich war nun auch in zweiter Instanz erfolgreich: Es geht dabei um einseitige Preiserhöhungen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen Sky Österreich. Gegenstand der Klage sei eine einseitige Vertragsänderung, mit der der Pay-TV Anbieter 2013 eine Erhöhung von monatlichen Gebühren durchsetzen wollte. Bereits 2015 hatte das Handelsgericht Wien die Vorgehensweise des Unternehmens als gesetzwidrig beurteilt.
Rückforderung ist angedacht
Nun hat laut VKI auch das Oberlandesgericht Wien (OLG) die Entscheidung bestätigt und darüber hinaus die Mitteilung über die Preiserhöhung als AGB-Klausel für unwirksam erklärt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, können Betroffene die zu viel bezahlten Beiträge von Sky Österreich zurückfordern, so der VKI.
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