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Business, Personalia, Recht, Steuer

Top-Nachrichten: Doppelte Schlichtungsstelle bei der RTR, Haftung von Planern und Bauaufsicht, Hotel-Joint Venture

Johannes Gungl ©RTR
Johannes Gungl ©RTR

Auf Extrajournal.Net Plus: Anfang 2016 wurde die rechtliche Basis für die neuen Verbraucherschlichtungsstellen geschaffen. Rundfunkregulator RTR hat gleich zwei – für Telekommunikation und Postwesen. Das neue Gesetz ändert einiges. ++ Haftung von Planern und Bauaufsicht im Auge von KWR: Oft komme es dazu, dass Architekt, Bauaufsicht und Bauunternehmen in einem Boot sitzen – und der Bauherr im anderen ++ Auf „Park Hyatt“ folgt „Andaz am Belvedere“: Schönherr, Arnold beraten bei zweitem Joint Venture von Hyatt und österreichischer Signa-Gruppe.

RTR begann lange vor dem neuen Gesetz

Für Konsumentinnen und Konsumenten bietet die RTR-GmbH, die Regulierungsbehörde für Rundfunk und Telekommunikation, seit Ihrer Gründung vor knapp 20 Jahren Unterstützung durch Schlichtungsverfahren an.

Die Grundlagen

Bei einem Schlichtungsverfahren versucht die Schlichtungsstelle, einen Konflikt zwischen einem Unternehmen und dessen Kundinnen und Kunden einvernehmlich zu lösen. Im Zuge von Schlichtungsverfahren kann die Schlichtungsstelle auch Lösungen vorschlagen. Im Unterschied zu einem Gerichtsurteil müssen Konsumenten und das Unternehmen dem Vorschlag zustimmen, damit dieser verbindlich wird.

Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren: Endkundinnen und Endkunden, die ein Schlichtungsverfahren beantragen wollen, müssen zuvor immer selbst versucht haben, direkt mit dem Unternehmen eine Lösung zu finden. Für folgende Branchen können Schlichtungsverfahren durchgeführt werden:

  • Telekommunikation: z.B. Telefon- und Internetdienste
  • Medien: z.B. Kabelfernsehnetze, Anbieter von Programmabonnements
  • Post: z.B. Paket- und Briefversand
  • Signatur: Signatur- und Zertifizierungsdienste

Tausende Verfahren

Wieviele Schlichtungsverfahren werden nucn durchschnittlich durchgeführt? Dazu sagt Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post: „Aus dem Blickwinkel der jährlich eingebrachten Schlichtungsanträge dominieren Telekommunikationsdienste, die Streitgegenstand in mehreren tausend Verfahren sind. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Postdiensten und Medien bewegten sich in einer Größenordnung von rund 100 bzw. 30 Verfahren.“

Neue rechtliche Basis

Die rechtlichen Grundlagen für die Schlichtungsverfahren in den genannten Bereichen waren bisher ausschließlich im Telekommunikationsgesetz 2003 und im Postmarktgesetz verankert. Dies hat sich Anfang 2016 mit dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz geändert. Dieses Gesetz, das in Österreich seit dem 9. Jänner 2016 Schlichtungsstellen für fast alle Sektoren vorsieht und davon zwei in der RTR-GmbH, ist auch auf die Verfahren für Telekomunikations- und Postdienste anzuwenden, soweit diese mit  Verbrauchern geführt werden.

Wesentliche Bestimmungen:

  • Die Frist zur Einleitung des Verfahrens beträgt ein Jahr ab der Beschwerdeerhebung.
  • Die angestrebte maximale Verfahrensdauer beträgt 90 Tage. Diese Frist beginnt zu laufen, wenn ein vollständiger Schlichtungsantrag vorliegt.
  • Dem rechtlichen Gehör kommt in Hinkunft eine besondere Bedeutung zu. Jedes Vorbringen wird allen Beteiligten übermittelt und diese können sich dazu äußern.
  • Wertgrenzen: Unter einem Streitwert von 20,- Euro ist meist ein Verfahren nicht möglich. Nur wenn ein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse am Sachverhalt besteht, wird ein Verfahren eingeleitet. Bei einem Streitwert von 20,- Euro bis 150,- Euro kann ein verkürztes Verfahren durchgeführt werden. Dieses ist dann auf einen Einigungsversuch begrenzt.

Gungl: „Schlichtungsverfahren sind kostenlos und ermöglichen in vielen Fällen rasche und zufriedenstellende Problemlösungen. Für Schlichtungsverfahren gelten eigene Richtlinien. Darüberhinaus besteht immer noch die Möglichkeit, ein Problem gerichtlich klären zu lassen.“

Haftung von Planern und Bauaufsicht

Die KWR-Zivilrechtsexperten Thomas Frad (KWR-Managing Partner) und Natascha Stanke informierten vergangenen Mittwoch im Rahmen eines KWR-Seminars rund 40 Teilnehmer über Umfang und Ausmaß der Haftung von Planern und örtlicher Bauaufsicht infolge von Baumängeln.

Die Vortragenden gingen insbesondere darauf ein, wann und in welchem Ausmaß Planer oder örtliche Bauaufsicht, für welche mangelhaft erbrachten Bauleistungen gegenüber dem Bauherren haften, so die Kanzlei – nach dem Motto: Von wem bekommt der Bauherr was? So wiesen die Zivilrechtsexperten etwa darauf hin, dass bestimmte Mängel als Planungsfehler und andere als Bauaufsichtsfehler klassifiziert werden, und die drei wesentlichen Akteure einer Baustelle – Bauaufsicht, Planer und ausführendes Unternehmen – in einem bestimmten Verantwortungsverhältnis zueinander stehen: „Besonders spannend ist die Frage des Regresses zwischen den einzelnen Beteiligten, wenn es wirklich einmal zu einem Schaden kommen sollte. Durch die Judikatur des OGH kommt es dazu, dass auf der einen Seite Architekt, Bauaufsicht und Bauunternehmen in einem Boot sitzen, und auf der anderen Seite der Bauherr“ so Frad.

Schönherr, Arnold beraten bei Hotel-Joint Venture

Die Wirtschaftskanzlei Schönherr hat Hyatt International, eine der weltweit größten Hotelketten und Hotelinvestorengruppen mit Hauptsitz in Chicago (USA), bei der Gründung eines 50:50-Joint Ventures mit der österreichischen Signa Gruppe beraten. Es dient zur Errichtung und für den Betrieb des neuen 5-Sterne-Hotels „Andaz am Belvedere“ und ist das zweite gemeinsame Hotelprojekt der Vertragsparteien.

Das Baugrundstück liegt am Entwicklungsgelände des neuen Wiener Hauptbahnhofs. Das 5-Sterne-Hotel grenzt an drei Wohntürme an, die ebenfalls neu errichtet werden. Für den Entwurf des Gebäudekomplexes zeichnet Architekt Renzo Piano verantwortlich. Die Eröffnung des Hotels mit ca. 300 Zimmern, Restaurants, Konferenzflächen und einer Bar auf dem Dach ist für das erste Quartal 2019 geplant. Ein weiteres Projekt, das Hyatt und Signa bereits gemeinsam umgesetzt haben, ist das Luxushotel „Park Hyatt Vienna“ im Goldenen Quartier im ersten Wiener Gemeindebezirk.

Die Teams

Das beratende Schönherr-Team stand unter der Federführung von Arabella Eichinger (Counsel, Real Estate) und setzte sich weiters aus Laurenz Schwitzer (Associate, Banking & Finance), Serap Aydin (Associate, Real Estate) und Dieter Wohlmuth (Associate, Regulatory) zusammen.

Signa wurde von Andreas Eder und Bernhard Vetter von der Lilie von Arnold Rechtsanwälte beraten

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