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Recht

Urteile gegen Hypo-Vorstände teilweise aufgehoben

Wien/Klagenfurt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Schuldsprüche gegen die ehemaligen Hypo Alpe Adria-Vorstände Tilo Berlin, Siegfried Grigg, Wolfgang Kulterer und Josef Kircher teilweise aufgehoben.

Es ging dabei um ein Vorzugsaktien-Geschäft und die Auszahlung einer Sonderdividende. Während die Urteile im Vorzugsaktiendeal rechtskräftig sind, wird der Untreuevorwurf in Sachen Sonderdividende neu verhandelt. Das Verfahren ist insoweit vom Landesgericht Klagenfurt neu durchzuführen, teilt der OGH mit.

Worum es geht

Die Aufhebung betrifft die Vorwürfe, die Angeklagten hätten im April 2008 ihre Befugnisse als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsratsmitglied von Gesellschaften wissentlich missbraucht, indem sie veranlassten oder dazu beitrugen, dass es zur Auszahlung unzulässiger Sonderdividenden an Vorzugsaktionäre kam.

Link: OGH

 

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