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Recht, Tipps

VKI im Clinch mit EAS wegen Finanzdienstleister-Provision

Peter Kolba ©VKI
Peter Kolba ©VKI

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) attackiert den Prozessfinanzierer Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS): Dieser wolle einerseits Lebensversicherungskunden zu Rückforderungen verhelfen, verspreche aber gleichzeitig den betroffenen Finanzdienstleistern die Rettung ihrer Provisionen. Das sei laut VKI nicht im Interesse der Konsumenten. EAS weist die Vorwürfe scharf zurück und droht mit rechtlichen Schritten.

Zur Vorgeschichte: Der VKI führt eine Sammelaktion zum Thema Rücktritt bei Lebensversicherungen durch. Im Zuge dessen wurde jetzt EAS angegriffen. In einer Aussendung des VKI heißt es zum Thema: „Die EAS in Liechtenstein wirbt nun bei Finanzdienstleistern damit, dass nur bei ihr garantiert sei, dass nicht auch die Provisionen der Vermittler rückgefordert werden und warnt die Vermittler vor dem VKI. Der VKI aber ist alleinig den Konsumenteninteressen verpflichtet und warnt daher davor, dass Schadensfälle bei der EAS offenbar im Interesse der Vermittler solcher Geschäfte nicht umfassend in alle Richtungen geprüft werden.“

Interessen der Vermittler

  • Die EAS hat laut VKI Anfang April eine Mail-Aussendung an Finanzdienstleister verschickt: „Garantiert keine Provisionsrückforderungen nur mit der EAS! Bei VKI … ist dabei Vorsicht geboten!“ war die Überschrift. Der VKI würde bei seiner Aktion zum Rücktritt von Lebensversicherungen nicht auf die „Interessen der Versicherungsvermittler“ Rücksicht nehmen. Und weiter: „Nur mit uns sind Sie hinsichtlich Provisionsrückforderungen sicher!“ Man werde alle Vermittler, die Kunden zum Rücktritt von der Lebensversicherung weiterschicken, von sämtlichen Provisionsansprüchen freihalten. „Handen Sie jetzt und starten Sie eine Zusammenarbeit mit uns!“
  • Weiters ist in der VKI-Aussendung zu lesen: „Der VKI handelt – im Gegensatz zu EAS – ausschließlich im Interesse der Konsumenten und berät diese umfassend. Wir prüfen Ansprüche in alle Richtungen. Wir warnen davor, sich vom Vermittler der Versicherung zu einem Rechtsvertreter weiter verweisen zu lassen, denn wie diese Aussendung belegt, kann man sich dann keine unabhängige und in alle Richtungen prüfende Beratung erwarten“, so Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

EAS wehrt sich

EAS weist die Angriffe des VKI scharf zurück. „Der VKI verdreht mit seiner Aussendung erheblich die Wahrheit. Wir prüfen rechtliche Schritte“, so das Unternehmen auf Anfrage von Extrajournal.Net. In einer Stellungnahme des Unternehmens heißt es weiter, die  Angriffe des VKI gegenüber EAS in der letzten Aussendung entsprechen nicht der Wahrheit, die EAS halte fest:

  1. Wir garantieren bei einer Zusammenarbeit mit der EAS nicht, dass der Versicherungsvermittler seine Provision nicht rückerstatten muss. Richtig ist, dass im Falle von Provisionsrückforderungen die EAS diese Rückforderung für die Versicherungs-Vermittler übernimmt.
  2. Die EAS hält den Vermittler nicht auf Kosten des Versicherungsnehmers von den Rückforderungen frei. Richtig ist, dass dies nichts mit dem Einsatz der EAS für die Geschädigten zu tun hat. Diese Garantie geht zu 100% zu Lasten der EAS. Die EAS deckt die etwaigen Provisionsrückforderungen mit der eigenen Erfolgsquote ab. Dem geschädigten Versicherungsnehmer verbleiben in jedem Fall 60% des für ihn erkämpften Betrages.

Interessen der Geschädigten

Dass die Schadensfälle bei der EAS nicht umfassend in alle Richtungen geprüft werden, weist die EAS ebenfalls zurück. Das Gegenteil sei der Fall. „Uns ist es aber wichtig festzuhalten, dass auch die EAS selbstverständlich zu 100% im Interesse der Geschädigten handelt“, so EAS Vorstand Manfred Rädler.

Link: VKI

Link: EAS

 

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