Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt eine Sammelaktion zum Thema Rücktritt bei Lebensversicherungen durch. Die Konsumentenschützer weisen darauf hin, dass hierfür kein Prozessfinanzierer benötigt wird.
Damit reagiert der VKI auf eine Aussendung der Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS), die wiederum zuvor scharf vom VKI kritisiert worden war
Der VKI sammelt derzeit über verbraucherrecht.at Beschwerden von KonsumentInnen und will – noch vor dem Sommer 2016 – die betroffenen Versicherungen einladen, Rahmenvergleiche auszuhandeln.
Gegen einen Unkostenbeitrag von 95 Euro prüft der VKI, ob eine korrekte Rücktrittsbelehrung fehlt und daher ein Rücktritt gesetzlich möglich ist. Weiters prüft der VKI, ob ein Rücktritt wirtschaftlich sinnvoll ist. Wenn es zu Vergleichen kommt, dann bekommen die Konsumenten den gesamten Rückzahlungsbetrag ohne Abzug einer Quote, so eine Pressemitteilung.
Keine Zusammenarbeit mit Advofin und EAS
In der VKI-Aussendung heißt es weiter: „Dafür braucht der VKI keinen Prozessfinanzierer (…) Nur bei jenen Versicherungen, die Verhandlungen ablehnen und daher Sammelklagen erwarten müssen, wird die Beiziehung eines Prozesskostenfinanzierers notwendig. Dazu ist der VKI mit deutschen Finanzierern in Verhandlungen. Der VKI stellt aber klar: Weder die EAS noch der österreichische Finanzierer Advofin sind oder werden in dieser Sache als Finanzierer beigezogen. Diese beiden Finanzierer bieten Ihre eigenen Aktionen ohne jede Zusammenarbeit mit dem VKI an.“
VKI: „Falsche Behauptung“ von EAS
Hintergrund: Der Prozessfinanzierer EAS aus Liechtenstein fühlt sich vom VKI nicht gerecht behandelt, spricht von „Verdrehung der Wahrheit“ und prüft rechtliche Schritte. Der VKI hatte nämlich davor gewarnt, dass EAS Konsumenten über deren Versicherungsberater anzuwerben versucht und dabei den Beratern versichert, dass gegen sie keine Provisionsforderungen gestellt würden. „EAS hat diesen Vorwurf aufzuklären versucht, dabei aber die falsche Behauptung aufgestellt, der VKI arbeite in dieser Sache mit dem Prozessfinanzierer Advofin zusammen“, so der VKI.
Der VKI verhandelt mit deutschen Finanzierern bereits über die Finanzierung von Sammelklagen – aber nur für den Fall, dass Versicherungen „auf stur schalten“, so Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. „Es gibt in dieser Sache weder mit Advofin noch mit der EAS eine Zusammenarbeit. Deren jeweilige Aktionen haben keinerlei Zusammenhang mit der Tätigkeit des VKI.“
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