Wien/Linz. Die Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft liegt im Streit mit OÖ-Glasbau-Unternehmer Franz Baumann: Der hatte 2010 den Auftrag zur Sanierung einer Glasfassade des Stadthallenbades bekommen, war aber letztendlich – wegen angeblicher Mängel – nicht vollständig bezahlt worden. Baumann ging vor Gericht und gewann nun gegen die Stadt Wien. Vertreten wurde er dabei von Hochleitner Rechtsanwälte (Update).
Baumann wird konkret von Alexander Ertl, geschäftsführender Gesellschafter von Hochleitner Rechtsanwälte in Linz, vertreten.
Die Wiener Sportstätten, ein Unternehmen der Stadt Wien, haben die Wiener Wirtschaftskanzlei fwp zur Seite.
Ö-Norm für rechtzeitige Rüge
In dem Rechtsstreit spielt laut WirtschaftsBlatt die Ö-Norm B2110 eine wichtige Rolle: Der Auftraggeber habe sich nicht rechtzeitig gerührt, als Baumann nach getaner Arbeit die Fertigstellung angezeigt hatte (woraufhin etwaige Mängel zu rügen gewesen wären). Die Ö-Norm regelt u.a. wie dabei vorzugehen gewesen wäre. Anders sieht man das bei fwp bzw. Sportstätten, man hat bereits Berufung angekündigt.
Update vom 21. 4. 2016: Die Berufung wird eingebracht, heißt es bei fwp: Letztendlich erfolge dies aber für die örtliche Bauaufsicht (ÖBA), vertreten durch die Kanzlei Vavrovsky.
Link: fwp
Link: Hochleitner Rechtsanwälte