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Bildung & Uni, Business, Recht

Basiswissen für Geschäftsführer soll Knast vermeiden

Wien. Steht der Geschäftsführer mit einem Fuß im Kriminal? Ein neuer Leitfaden von Rechtsanwalt Christopher Schrank (Brandl & Talos) und Wirtschaftsprüfer Bernd Winter (BDO) will über Rechte, Pflichten und strafrechtliche Fallen aufklären.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die häufigste Gesellschaftsform in Österreich. „Diese Bezeichnung kann jedoch irreführend sein“, so Christopher Schrank, Autor und Partner bei Brandl & Talos Rechtsanwälte. Die Haftung ist nämlich nicht jedenfalls beschränkt: Als Vertreter der Gesellschaft haften Geschäftsführer etwa bei abgabenrechtlichen Versäumnissen persönlich für nicht bezahlte Steuern.

„Häufig liegt in solchen Fällen kein Vorsatz, sondern Unwissenheit oder Nachlässigkeit vor. Darunter fällt, wenn Steuererklärungen nicht abgegeben werden oder Abgaben falsch entrichtet wurden“, erklärt Mitautor und BDO-Partner Bernd Winter. Werden andere Gläubiger bedient, die Sozialversicherung aber nicht, entsteht ebenfalls eine persönliche Haftung des Geschäftsführers.

Ein langer Spickzettel

Aber nicht nur der Durchgriff auf das Privatvermögen ist ein zu berücksichtigendes Risiko, auch mögliche strafrechtliche Konsequenzen müssen bedacht werden. Deshalb sollte jeder sorgfältige und gewissenhafte Geschäftsführer mit den Begriffen Business Judgment Rule, Grenzen und Missbrauch der Vertretungsmacht, In-Sich-Geschäfte, Untreue, Bilanzfälschung, Cash-Pooling, verdeckte Ausschüttungen, Einlagenrückgewähr und vielen weiteren Begriffen vertraut sein, warnen die Autoren.

Das neue Buch „Der Geschäftsführer“ soll in kompakter Form das Basiswissen im Bereich der Geschäftsführung zusammenfassen. Dabei werde aufbauend auf einem Überblick über das Wesen und die Organe einer GmbH auf die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers eingegangen. Neben den Aufgaben und damit zusammenhängenden Pflichten eines Geschäftsführers werden auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte erläutert.

Weiters werde aufgezeigt, welchen Haftungsrisiken ein GmbH-Geschäftsführer ausgesetzt ist. Neben zivil- und strafrechtlichen Problemen werden insbesondere auch abgabenrechtliche Haftungsfallen thematisiert. Abschließend werden ausgewählte Besonderheiten im Zusammenhang mit der „GmbH-light“ dargestellt. Ein „Special“ sei der Exkurs über die Pflichten des Geschäftsführers in der Unternehmenskrise.

Link: dbv

 

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