Open menu
Steuer

Neues Zollregime der EU tritt am 1. Mai 2016 in Kraft

Wien. Rund ein Drittel des österreichischen Außenhandels wird mit Nicht-EU-Staaten abgewickelt: Diese Umsätze werden durch das Zollrecht der EU geregelt. Mit 1. Mai 2016 tritt nun der neue Unionszollkodex (UZK) in Kraft, so KPMG.

Einige Regelungen weichen stark von den bisherigen Vorschriften ab, heißt es weiter.

So komme es zu einer tendenziellen Verteuerung von Drittlandsimporten aufgrund der Erhöhung des Zollwerts durch Abschaffung von Vorerwerbsstrukturen beim Import in die EU sowie Ausweitung des Begriffs der zollwerterhöhenden Lizenzgebühren und Ausweitung der zollwerterhöhenden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen.

Link: KPMG

Jetzt den Newsletter von Extrajournal.Net abonnieren

Täglich aktuell in Ihrer Mailbox.

Weitere Meldungen:

  1. Gastkommentar: Die KI-VO der EU steht vor der Anpassung
  2. EU veröffentlicht Country-by-Country Report-Generator
  3. Trump-Zölle: Supreme Court sagt „No Kings“, aber nicht „No Problem“
  4. Neue EU-Geldwäsche-Verordnung als radikale Transformation