Wien. Rund ein Drittel des österreichischen Außenhandels wird mit Nicht-EU-Staaten abgewickelt: Diese Umsätze werden durch das Zollrecht der EU geregelt. Mit 1. Mai 2016 tritt nun der neue Unionszollkodex (UZK) in Kraft, so KPMG.
Einige Regelungen weichen stark von den bisherigen Vorschriften ab, heißt es weiter.
So komme es zu einer tendenziellen Verteuerung von Drittlandsimporten aufgrund der Erhöhung des Zollwerts durch Abschaffung von Vorerwerbsstrukturen beim Import in die EU sowie Ausweitung des Begriffs der zollwerterhöhenden Lizenzgebühren und Ausweitung der zollwerterhöhenden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen.
Link: KPMG