Wien. Im Justizausschuss des Nationalrats ging es vor kurzem um das geplante neue Verwertungsgesellschaftengesetz: Es soll nach EU-Vorgaben mehr Transparenz in diese für Außenstehende oft undurchschaubar wirkenden Institutionen bringen. Geplant sind u.a. Offenlegungsvorschriften, ein Beschwerdemanagement und Streitbeilegungsmechanismen.
Durch ein Verwertungsgesellschaftengesetz setzt Österreich die EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrfachlizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung um. Hauptaspekte sind dabei laut Parlamentskorrespondenz:
- die Konkretisierung der Rechte und Pflichten gegenüber Nutzern sowie
- der Ausbau der Transparenz- und Berichtspflichten.
In einem eigenen neuen Abschnitt des Gesetzes werden zudem Sondervorschriften für Verwertungsgesellschaften, die Mehrfachlizenzen für Online-Rechte an Musikwerken vergeben, eingeführt. Neu sind auch ein Beschwerdemanagement sowie Streitbeilegungsmechanismen.
Die politische Seite
Im Ausschuss wurde die Regierungsvorlage einhellig angenommen, und zwar in Form eines Abänderungsantrags von SPÖ und ÖVP. In diesem Antrag stelle man klar, erläuterten Werner Groiß (ÖVP) und Johannes Jarolim (SPÖ), dass kein einheitlicher Gesamtvertrag erforderlich ist, sollten mehrere Verwertungsgesellschaften betroffene Nutzungsrechte wahrnehmen. Ausreichend sei vielmehr der gemeinsame Abschluss von Gesamtverträgen mit den verschiedenen Gesellschaften, so auch Sektionschef Georg Kathrein vom Justizministerium. Das Justizressort will jetzt noch Gespräche mit diversen Stakeholdern führen, um praktische Probleme zu eruieren, heißt es.
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