Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht

Serie Schlichtung: Hilfe bei Problemen rund ums Internet

Bernhard Jungwirth ©Internet Ombudsmann
Bernhard Jungwirth ©Internet Ombudsmann

Wien. Acht Schlichtungsstellen sollen Österreichs Konsumenten den Gang vor Gericht ersparen: Extrajournal.Net stellt sie in einer neuen Serie vor. Heute ist der Internet Ombudsmann an der Reihe. Diese Einrichtung, die lange vor dem neuen Gesetz gegründet wurde, hat bisher 70.000 Fälle bearbeitet, schildert Chef Bernhard Jungwirth. Man spielt eine besondere Rolle. 

Der >Internet Ombudsmann – Verein zur Förderung der außergerichtlichen Streitschlichtung im Internet< wird durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie durch die Bundesarbeitskammer gefördert. Für welche Fälle ist diese Stelle nun zuständig? Kurze Antwort: Alle Konsument/innen, die Probleme rund um einen über das Internet abgeschlossenen Vertrag haben.

Schlichtung und Information

  • Zum einen ist der Internet Ombudsmann seit 9. Jänner 2016 eine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Alternative Streitbeilegung-Gesetz (AStG). Voraussetzung für die Anwendung des AStG-Verfahrens beim Internet Ombudsmann ist unter anderem, dass es sich bei den Parteien einerseits um ein in Österreich niedergelassenes Unternehmen und andererseits um einen in Österreich oder in einem sonstigen EWR-Staat wohnhaften Verbraucher handelt.
  • Zum anderen bietet der Internet Ombudsmann Konsumenten aus Österreich auch ein Schlichtungsverfahren („Standard-Verfahren“) für Fälle an, bei denen der Unternehmer seinen Sitz in einem anderen EU-Staat hat oder die die Datenschutz- oder urheberrechtliche Fragestellungen betreffen.

Konsument können einfach die Website www.ombudsmann.at aufrufen und auf „Beschwerde eingeben“ klicken. Man kann an das Internet Ombudsmann-Team auch eine allgemeine Anfrage stellen, wenn es nicht um eine konkrete Beschwerde gegen ein Unternehmen geht.

Branchenübergreifende Zuständigkeit

  • Bei Online-Shops sind die zuständigen Schlichtungsstellen grundsätzlich der Internet Ombudsmann und die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte. Die Zuständigkeit des Internet Ombudsmann ist branchenübergreifend.
  • Voraussetzung für die Zuständigkeit des Internet Ombudsmann ist auch, dass keine andere staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist. Ausnahme ist dabei eben einzig die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte. Daher müssen Unternehmen, wenn sie über die zuständigen Schlichtungsstellen informieren und den Internet Ombudsmann angeben immer auch auf die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte hinweisen.

70.000 Fälle bearbeitet

Projektleiter und Vorsitzender des  Vereins Internet Ombudsmann ist Bernhard Jungwirth. Das Team der Schlichtungsstelle umfasst vier Internet- und Rechtsexperten. „Der Internet Ombudsmann ist bereits seit 1999 aktiv. Seitdem wurden insgesamt über 70.000 Fälle bearbeitet“, sagt Jungwirth.

In den ersten beiden Monaten 2016 wurden insgesamt 568 Beschwerden bearbeitet und 530 Anfragen beantwortet. „Seit Inkrafttreten des Alternative Streitbeilegung Gesetzs laufen die meisten Verfahren noch, d.h. wir sammeln hier noch Erfahrungen. Im Vorjahr gelang es aber 86% der Beschwerden erfolgreich zu bearbeiten“, so Jungwirth.

Gerichte entlasten

Außergerichtliche Streitschlichtung hilft laut Jungwirth als unparteiischer Vermittler beiden Seiten, sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen, eine vernünftige Lösung im Streitfall zu finden: „Das entlastet einerseits Gerichte, andererseits können Fälle bearbeitet werden, bei denen Konsumenten ohne Schlichtungsangebot oft resignieren würden.“

Für Konsumenten ist laut dem Fachmann daher besonders die Niederschwelligkeit ein wichtiger Punkt: „Beschwerden können auch bei kleinen Schadenssummen eingebracht werden, außerdem ist das gesamte Verfahren für beide Parteien kostenlos. Für Unternehmen stellen Streitschlichtungsstellen auch eine Entlastung des Beschwerdemanagements dar. Und auch für Anbieter gilt: Schlichtung statt Gerichtsweg spart Kosten und Zeit.“

Link: Internet Ombudsmann

 

Weitere Meldungen:

  1. Proemion übernimmt Trendminer mit White & Case
  2. Ergo Versicherung: „Digital Transformation Days“ zeigen IT-Trends
  3. Peter Hanke wird Country Manager Austria bei Fortinet
  4. BMD-Webinare bilden KI-Profis für KMU und Steuerkanzleien aus