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Business, Recht, Steuer

Top-Nachrichten: Bei Kreditversicherungsverträgen kommt es auf die Größe an, AK gegen Do&Co, Altrocker vor Gericht

Ludwig Mertes Credit Prisma
Ludwig Mertes Credit Prisma

Lesen Sie jetzt auf Extrajournal.Net Plus: Bei Abschlüssen von Kreditversicherungsverträgen sind größere Untermehmen fleißiger als kleine; vielerorts sind sie rar ++ AK unterstützt Klagen gegen „Henry am Zug“ ++ Nationalrat zu Panama-Papers ++ Fall Böhmermann: Handelte Merkel voreilig? ++ „Stairway to heaven“: Led Zeppelin kämpft vor Gericht gegen Plagiatsvorwürfe und mehr ++

Kleine Unternehmen vernachlässigen Verträge zu Kreditausfällen

Die Anzahl der österreichischen Exporteure liegt bei 51.700 – dem stehen bundesweit nur 4.610 Kreditversicherungsverträge gegenüber. 91 Prozent der Exportbetriebe liefern damit über die Grenze, ohne gegen das Risiko einer Kundeninsolvenz versichert zu sein. Auffallend ist, dass größere Unternehmen viel häufiger vorsorgen als kleinere Player.

  • Laut Schätzungen der Kreditversicherung Prisma sind von den Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro cirka 30-40% entsprechend versichert.
  • Von Firmen mit 10-50 Mio. Euro Umsatz sind hingegen nur rund 15% versichert.
  • Unternehmen, die einen Umsatz unter 10 Mio. Euro aufweisen, entscheiden sich gar nur zu 6-8% für den Abschluss entsprechender Verträge.

Gefahr für Volkswirtschaft

Somit kann man verkürzt sagen: Je größer ein Unternehmen, desto eher ist es gegen Kreditausfälle versichert. Dabei sind natürlich auch die „Kleinen“ gefährdet, denn Exporte sind risikoreicher als Inlandsgeschäfte. Kundeninsolvenzen können Unternehmen maßgeblich gefährden.

„Wenn knapp über 90% unseres Außenhandels ohne Kreditversicherung abgewickelt wird, ist das nicht nur für den einzelnen Betrieb, sondern auch für unsere Volkswirtschaft ein Alarmzeichen. Immerhin hat Österreich eine Exportquote von 37,4%“, so Ludwig Mertes, Markenvorstand für Prisma.

Der Experte weist auch darauf hin, dass eine Kreditversicherung Betriebe im Bonitäts- und Liquiditätsmanagement unterstütze. Fällt trotz Bonitätsprüfung eine Forderung aus, wird der Betrag ersetzt. Mertes: „Ich werde oft gefragt, ab wann man eine Kreditversicherung abschließen sollte. Das ist einfach beantwortet: Ab der Summe, ab der ein Ausfall dem Unternehmen weh tut.“

Gesamtsituation Österreich

Die Zahl der österreichischen Kreditversicherungsnehmer ist in den vergangenen Jahren stabil geblieben. Sie bildet laut Prisma somit den stetig wachsenden Exportsektor nicht ab. Mertes begrüßt die vielen Initiativen der Wirtschaftskammern, um Unternehmen für den Export zu gewinnen, sieht aber auch wachsendes Gefahrenpotenzial: „Unternehmer denken beim Export daran, die Waren zu versichern oder den Transport. Sie vergessen dabei aber zu 90% auf das Insolvenzrisiko. Das Gefahrenpotenzial für einzelne Unternehmen wie auch für den Wirtschaftsstandort muss verstärkt thematisiert werden.“

Bundesländer im Vergleich

  • In der Bundesländerbetrachtung ist Oberösterreich der absolut stärkste Nachfrager von Kreditversicherungen. Dieser Befund spiegelt auch die Wirtschaftsstruktur des Bundeslandes mit vielen großen Industrieunternehmen wider. Immerhin versichern hier 1.160 Exporteure ihre offenen Forderungen gegen das Risiko einer Kundeninsolvenz. Das sind knapp 15% der 6.270 oberösterreichischen Exportunternehmen.
  • Im Mittelfeld spielen Niederösterreich, die Steiermark und Salzburg – Bundesländer, die ebenfalls einen hohen Industrieanteil vorweisen, jedoch Kreditversicherung zur Bonitätsprüfung und Liquiditätssicherung kaum nachfragen. Nur 9% der Exporteure in Niederösterreich bzw. Salzburg und circa ein Zehntel der steirischen Unternehmen sind kreditversichert.
  • Auch in Wien handeln Exportunternehmen riskant: Nur 7% der Wiener Exporteure sind mit einer Kreditversicherung ausgestattet. In der Bundeshauptstadt gibt es insgesamt 13.420 Exportbetriebe und nur 970 Verträge. Oder anders ausgedrückt: Ein Viertel des gesamtösterreichischen Exports findet in Wien statt, 93% davon unversichert gegen Zahlungsausfälle. Kärnten liegt gleichauf mit Wien. Auch hier sind nur 7% der lokalen Betriebe kreditversichert.
  • Tirol, Vorarlberg und Burgenland bilden die Schlusslichter dieses Rankings. Hier scheint die Kreditversicherung für den Export überhaupt keine Rolle zu spielen, 95% der Unternehmen liefern unversichert über die Grenze.

AK gegen Do&Co-Tochter am Zug

„Seit Jahren sind die ExpertInnen der AK mit Verstößen gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen durch die unterschiedlichsten Betriebe von Do&Co beschäftigt. Wir orten da viele Tricksereien mit System“, meinte Rudi Kaske, Präsident der Arbeiterkammer (AK), bereits im Februar. Gegen „Henry am Zug“, eine Tochter von Do&Co, die Catering in den ÖBB-Zügen betreibt, unterstützt die AK jetzt mehrere Klagen wegen Verletzungen des Arbeitsrechts. Eine öffentliche Stellungnahme der Do&Co-Gruppe gab es bis Redaktionsschluss dazu nicht.

„Spannende Rechtsfrage“

„Wir haben bisher neun Klagen eingebracht, weitere sechs Fälle sind in Vorbereitung“, so Julia Vazny-König, Rechtsschutzexpertin der AK, gegenüber Extrajournal.Net. Es gehe in den konkreten Fällen um die Einhaltung von Ruhezeiten sowie von Pausen. Derzeit erfolgt eine Konzentration auf die Ruhezeiten, das Verfahren rund um die Pausen sei unterbrochen.

Ob sich aus der Nichteinhaltung der Ruhezeiten auch zivilrechtliche Ansprüche ergeben würden, ist laut Vazny-König nocht nicht ausjudiziert. Das sei die spannende Rechtsfrage dahinter.

Nationalrat: Sondersitzung zu Panama-Papers

Ein dringlicher Antrag der Grünen zum Panama-Skandal führte im Nationalrat zu heftigen Diskussionen. Die Opposition blieb in der Sondersitzung bei ihrem Vorwurf an die Regierung, zu wenig gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung getan zu haben. Wobei der Grün-Abgeordnete Werner Kogler laut Parlamentskorrespondenz einräumte, dass in den letzten Jahren Schritte gesetzt wurden. Dennoch bestehen seiner Meinung nach massive Defizite bei der Geldwäschebekämpfung.

Alles in allem gehe es nun darum, so Kogler, das Augenmerk auf eine totale Veränderung zu lenken und Länder, die sich nicht an die Regeln halten, mit Sanktionen zu belegen. Er forderte zudem den Finanzminister auf, die vorhandenen Berichte vorzulegen, um im Parlament eine Arbeitsgruppe gründen zu können, mit dem Ziel, weitere Schritte auszuarbeiten.

Die Neos forderten Entschlossenheit im Kampf gegen dunkle Machenschaften ein, warnten aber vor einem wirtschaftsfeindlichen Schnellschuss. Das Team Stronach vermisste ebenso entschiedene Schritte gegen die Verschleierung von Geschäften und die Verschiebung von Gewinnen wie die FPÖ. Wobei letztere den Verdacht von Geldwäsche auf Firmen lenkte, mit denen ÖVP und SPÖ Geschäfte machen.

Regierung verteidigt Maßnahmen

Die Koalitionsparteien wiesen wiederum auf die zahlreichen Maßnahmen hin, die in den letzten Jahren vom Parlament beschlossen wurden, um Geldwäsche und Steuerbetrug hintanzuhalten.

Für die weitere Vorgangsweise schlug SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder insbesondere Kapitalverkehrskontrollen bei Überweisungen nach oder von Steueroasen, europaweit koordinierte Sanktionen gegen Steueroasen, das Verbot von Briefkastenfirmen mit anonymen Berechtigten und die Offenlegung der Gewinne von multinationalen Unternehmen vor.

Der neue Finanzsprecher der ÖVP, Werner Groiß, warnte davor, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Groiß verteidigte die österreichischen Finanz- und Justizbehörden, die unabhängig von Panama-Leaks gegen Geldwäsche und groß angelegten Steuerbetrug mittels diverser Finanzkarusselle und Offshore-Konstruktionen kämpfen würden.

Der FPÖ warfen SPÖ und ÖVP vor, bei den bisherigen Verschärfungen nie mitgestimmt zu haben. Der Dringliche Antrag der Grünen wurde letztendlich mehrheitlich abgelehnt.

Fall Böhmermann: Entschied Merkel vorschnell?

Zusätzliche Verwirrung rund um die Causa Böhmermann: Merkel erteilte ihre umstrittene Ermächtigung noch bevor ein Bericht der Staatsanwaltschaft Mainz vorlag. Dieser sollte laut der deutschen Tagesschau nach der „Richtlinie für das Straf- und Bußgeldverfahren“ für die Bundesregierung eine Entscheidunghilfe sein, ob eine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt werden solle. Diese Einschätzung hat Merkel im Fall Böhmermann allerdings nicht abgewartet.

Justizministerium sieht alles korrekt

Nun stellt sich die Frage, ob Merkel das vorgesehene Verfahren in solchen Fällen nicht eingehalten und vorschnell gehandelt hat. Eine Sprecherin des deutschen Bundesjustizministeriums verneint das gegenüber der Tagesschau: „Es ist nicht zwingend notwendig, dass die Bundesregierung den Bericht der Staatsanwaltschaft abwarten muss.“

Der Bericht sei dazu da, um der Regierung die Sach- und Beweislage zu erläutern. Die Fakten seien im Fall Böhmermann aber durch die Aufzeichnung der umstrittenen Sendung schon bekannt. Ob der Bericht der Staatsanwaltschaft abgewartet wird, müsse laut der Sprecherin in jedem Fall einzeln entschieden werden.

Übrigens soll der Tatbestand der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts nun generell aus dem deutschen Strafgesetzbuch gestrichen werden, und zwar nicht wie von Merkel angekündigt 2018 sondern schon vorher.

Brasilien: Präsidentin schließt Rücktritt aus

Das brasilianische Parlaments hat dem Amtsenthebungsverfahren gegen Staaschefin Dilma Rousseff grünes Licht gegeben. Nun ist der Senat am Zug: Mit einfacher Mehrheit kann er Rousseff zur juristischen Prüfung der Vorwürfe für 180 Tage suspendieren.

Angeblich soll die Arbeiterpartei Rousseffs cirka 177 Millionen Euro an Schmiergeldern erhalten haben. Außerdem stehen Ungereimtheiten zum Staatshaushalt im Raum. Die Noch-Päsidentin setzt sich zur Wehr und spricht von „politisch motivierten“ Vorwürfen. Ein Amtsenthebungsverfahren habe ihrer Meinung nach keine rechtliche Grundlage.

„Stairway“ zum Gericht

Die Rockband Led Zeppelin muss ihren Welthit „Stairway to Heaven“ gegen Plagiatsvorwürfe verteidigen. Angeblich sollen sie vom Song „Taurus“ der Musikgruppe Spirit beim Verfassen des Ohrwurms kräftig abgeschrieben haben. Die Klage erhob Randy Wolfe, Gitarrist von Spirit. Der Prozess beginnt am 10. Mai vor einem Jury-Gericht in Los Angeles.

Es könnte teuer werden

„Plagiate können hohe Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich dabei nach der sogenannten fiktiven Lizenzgebühr. Led Zeppelin hat den strittigen und sehr erfolgreichen Song vor 43 Jahren veröffentlicht. Insofern wäre der Schadensersatz hier immens“, heißt es in einer Kurzanalyse der deutschen Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.

Am nötigen Kleingeld sollte es wiederum nicht scheitern: Angeblich sollen Led Zeppelin mit dem Song mehr als eine halbe Milliarde Dollar verdient haben.

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