Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht

Serie Schlichtung: Wenn Flug und Bahn Verspätung haben

Theresia Röhsler ©apf
Theresia Röhsler ©apf

Wien. Extrajournal.Net stellt Schlichtungsplattformen vor, die den Gang vor Gericht durch außergerichtliche Lösungen für Verbraucher ersetzen sollen: Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) springt ein, wenn etwa ein Flug oder die Busverbindung ausgefallen ist, bzw. Verspätungen dem Reisenden das Leben schwer machen.

Die apf ist ein Service des Verkehrsministeriums für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. Aufgabe ist es, Passagieren und Fahrgästen zu ihrem Recht zu verhelfen. Im Streitfall mit dem Unternehmen soll die apf für rasche und verbindliche Lösungen sowie Entschädigungen sorgen.

Finanzierung und Bilanz

Die Kosten der apf werden zu 60 Prozent vom Bund und zu 40 Prozent von den betroffenen Unternehmen, die an einem Schichtungsverfahren mitwirken, getragen.

Anfang 2016 zog die Agentur anläßlich ihres halbjährigen Bestehens Bilanz: Insgesamt 2.069 Beschwerden wurden registriert. In einer Aussendung wird auf Erfolgsraten von rund 95 Prozent im Bahnbereich und rund 86 Prozent im Flugverkehr verwiesen, es konnten 293.949 Euro an finanziellen Entschädigungen für die Beschwerdeführenden im Bahn-, Bus- und Flugverkehr erzielt werden.

Beispiele

Unterstützung kann etwa in folgenden Fällen geleistet werden (Auswahl):

  • Entschädigung für Verspätungen im Flugverkehr werden ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden ausbezahlt. (Je nach Flugentfernung erhält der Passagier 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro Entschädigung.)
  • Erstattung und Entschädigung bei Ausfällen bzw. Annullierung von Flügen.
  • Fehlende Informationen über die Rechte von Fluggästen und Ansprüche auf diverse Hilfeleistungen/Betreuungsleistungen (z. B. Anspruch auf Mahlzeiten/Erfrischungen, Unterkunft wenn die Weiterreise nicht möglich ist, Telefonate, kostenlose Rückreise bzw. Umbuchung.)
  • Im Busverkehr hat der Fahrgast ab 120 Minuten Verspätung entweder Anspruch auf eine alternative Beförderung oder Erstattung des Fahrpreises. Wird dem Fahrgast diese Auswahl nicht angeboten hat sie/er zusätzlich Anspruch auf 50 Prozent des Ticketpreises.
  • Bahn: Streitigkeiten über Entschädigungen bei Verspätungen und Zugausfällen. Z.B. Einzelfahrkarten: bei mehr als 60 Minuten Verspätung Ersatz von 25 Prozent, ab 120 Minuten 50 Prozent des Ticketpreises.
  • Entschädigung für Verspätungen im Schiffsverkehr werden ab einer Ankunftsverspätung von 60 Minuten 25 Prozent bzw. 50 Prozent auf den Ticketpreis entschädigt.

Die Leitung

Leiterin der apf und Schlichterin gemäß § 10 Abs.2 AStG ist Maria-Theresia Röhsler. Im Aufsichtsrat finden sich als Vorsitzende Ursula Zechner (BM für Verkehr, Innovation und Technologie), Stv. Vors. Sylvia Leodolter (AK Wien), sowie Bernhard Schatz (BM für Finanzen) und Erik Wolf (WKO Österreich)

Röhsler: „Ziel der apf ist es, Fahrgästen und Passagieren durch außergerichtliche Streitbeilegung rasch und unbürokratisch zu ihrem Recht zu verhelfen. Anders als ein Gerichtsverfahren, das oft teuer werden kann, ist das Schlichtungsverfahren bei der apf für die Passagiere und Fahrgäste kostenlos. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Gerichte durch das Schlichtungsverfahren entlastet werden.“

Link: Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

Weitere Meldungen:

  1. TPA Group betreut DB Schenker steuerlich in 14 Ländern
  2. One Hotels kauft den Rest von Motel One: Die Kanzleien
  3. Tourismus-Akzeptanz in Österreich wird jetzt dauerhaft gemessen
  4. TUI Cruises holt sich Geld per Anleihe mit Latham & Watkins