Wien. Das Basiskonto für alle wird nun auch in Österreich Realität. Anrecht darauf haben rund 150.000 Menschen. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen enthält das neue Verbraucherzahlungskontogesetz. Es bringt gleichzeitig für alle Bankkunden mehr Transparenz bei den Kontokosten und praktische Hilfe beim Wechsel ihrer Hausbank.
Der Entwurf wurde vom Konsumentenschutzausschuss im Parlament mit breiter Mehrheit verabschiedet, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Nun geht es ins Nationalratsplenum zur Abstimmung. Lediglich die Neos haben im Ausschuss dagegen votiert, weil sie sich mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel gewünscht hätten. Grundsätzlich begrüßen aber auch sie das Basiskonto.
Was sich ändern wird
Ab 18. September haben demnach auch jene Personen Recht auf ein Konto, die bisher keines hatten, weil sie überschuldet bzw. ohne Einkommen sind oder über keinen festen Wohnsitz verfügen. Voraussetzung für ein Basiskonto ist, dass man einen rechtmäßigen Aufenthalt in der Europäischen Union hat, unabhängig vom Wohnort und der Staatsangehörigkeit. Somit umfasst das Gesetz auch Obdachlose, AsylwerberInnen oder faktisch nicht abschiebbare Fremde.
Das Basiskonto verfügt über grundlegende Funktionen eines normalen Zahlungsverkehrs. Das Konto kann nicht überzogen werden und soll maximal 80 Euro pro Jahr kosten, besonders bedürftige Personen werden nur 40 Euro zahlen müssen.
Weitere zentrale Bestimmungen der Gesetzesvorlage bringen mehr Transparenz bei den Kontogebühren sowie Erleichterungen beim Bankenwechsel. Konkret sollen die Banken ihren Kunden beim Kontowechsel helfen, was Daueraufträge, die Überweisung von Guthaben etc. betrifft. Die EU-Richtlinie, die Basis der österreichischen Gesetzgebung ist, soll damit auch für mehr Wettbewerb sorgen.
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