Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Steuer, Tipps

Gastbeitrag: Unternehmenstreue wird weniger wert

Astrid Haas ©SOT
Astrid Haas ©SOT

Wien. „Mehr Netto vom brutto“, sollen rund 6,5 Millionen Arbeitnehmer und Pensionisten laut Arbeiterkammer (AK) seit Jänner 2016 im Börsel haben. Doch die dafür verantwortliche Steuerreform wirft mit der Neuregelung im Bereich der Jubiläumsgelder auch einen Schatten auf langjährige Mitarbeiter und deren Arbeitgeber, schildert Astrid Haas, Steuerberaterin bei SOT Süd Ost Treuhand /Libertas Intercount, in ihrem Gastbeitrag.

Jubiläumsgelder sind jene Remunerationen, die nach einer festgelegten Beschäftigungsdauer oder anlässlich von Firmenjubiläen an Mitarbeiter für deren Treue ausbezahlt werden. Unternehmen müssen hierfür eine entsprechende Rückstellung bilden, um für zukünftige Zahlungen vorzusorgen. Bisher bestand bei kollektivvertraglich geregelten Ansprüchen bei Dienst- und Firmenjubiläen Sozialversicherungsfreiheit. Durch die Steuerreform sind Jubiläumsgelder seit dem 1. Jänner 2016 bis zur Höchstbeitragsgrundlage (EUR 9.720,00) sozialversicherungspflichtig zu behandeln. Steuerlich gelten Jubiläumsgelder grundsätzlich als Sonderzahlung und unterliegen den diesbezüglichen Steuerbegünstigungen.

Änderung der Berechnung

Bisher flossen neben dem Bruttoanspruch lediglich die Lohnnebenkosten in Form von Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und Kommunalsteuer in die Rückstellungsberechnung der Jubiläumsgelder mit ein – insgesamt ca. 8%.

Ab Stichtag 01.01.2016 müssen Dienstgeber bei der Bemessung nun zusätzlich den Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung (i.d.R. 20,98%) sowie den Beitrag zur betrieblichen Vorsorgekasse (1,53%), sofern der Dienstnehmer der „Abfertigung Neu“ unterliegt, berücksichtigen.

Diese Neuregelung traf per 31.12.2015 vor allem jene Unternehmen, die viele Mitarbeiter bereits langjährig beschäftigen, und verursachte für viele Betriebe einen beachtlichen Anstieg der zu bildenden Jubiläumsgeldrückstellungen.

Aber auch Dienstnehmer haben das Nachsehen, wie das Berechnungsbeispiel eines Handelsangestellten mit einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von EUR 3.000,00 veranschaulicht: Während dieser bei einer Jubiläumsgeldzahlung in Höhe des einfachen Bruttogehalts von EUR 3.000,00 bislang mit EUR 1.723,58 netto (bei Auszahlung gemeinsam mit dem laufenden Bezug) rechnen durfte, bekommt der Handelsangestellte per 01.01.2016 nur noch EUR 1.452,12 netto, da künftig vor Berechnung der Lohnsteuer 17,12% vom Bruttobetrag für die Sozialversicherung abgezogen werden, was deutlich zu „weniger Netto vom Brutto“ führt.

Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Nachdem Unternehmen zum Jahresabschluss per 31.12.2015 eine schlagartige Erhöhung Ihrer Jubiläumsgeldrückstellungen hinnehmen mussten, ist zu befürchten, dass sich dies negativ auf den heimischen Arbeitsmarkt auswirken wird, da Arbeitnehmer der Generation 50+ noch teurer für Unternehmen werden.

Autorin MMag. Astrid Haas ist Steuerberaterin bei SOT Süd Ost Treuhand /Libertas Intercount Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung.

Link: SOT

 

Weitere Meldungen:

  1. Steuerberater fordern steuerbegünstigte grüne Anlagedepots
  2. SteuerExpress: Die Übertragung von Liegenschaften nach Auflösung der Lebensgemeinschaft, die fiktiven Anschaffungskosten von Gebäuden und mehr
  3. SteuerExpress: Neue Entscheidungsbesprechungen zum Zufluss bei der Stiftung, Fristverlängerungen, den SV-Beiträgen des Dienstgebers und mehr
  4. SteuerExpress: Neue Entscheidungen zum Verlustausgleich bei Kapitalvermögen, zur Kapitalsverkehrsfreiheit und mehr