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Recht

Asylgesetz-Novelle vom Nationalrat beschlossen

Wien. Das Recht auf Asylverfahren kann künftig in Österreich zeitweilig eingeschränkt werden. 98 Abgeordnete stimmen im Nationalrat für die umstrittene Asylrechtsnovelle.

Flüchtlinge werden in Österreich künftig nur noch ein eingeschränktes Recht auf ein Asylverfahren haben, wenn eine Überforderung der staatlichen Behörden bzw. eine Überlastung der öffentlichen Dienste droht, berichtet die Parlamentskorrespondenz. SPÖ, ÖVP und Team Stronach stimmten im Nationalrat dafür, entsprechende Sonderbestimmungen in das Asylgesetz einzubauen.

Damit erhält die Regierung – im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats – das Recht, die Notbremse zu ziehen, sollte die Zahl der Asylanträge eine bestimmte Grenze überschreiten. Außerdem sieht das verabschiedete Asylrechtspaket die Einführung eines vorerst nur befristeten Asylstatus und Restriktionen beim Familiennachzug vor. Heftige Kritik am Gesetz kommt von den Grünen und den Neos: Ihrer Ansicht nach sind die neuen Sonderbestimmungen – trotz einzelner im Plenum noch vorgenommener Änderungen – verfassungs- und EU-widrig. Auch die SPÖ-Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Katharina Kucharowits, Ulrike Königsberger-Ludwig und Nurten Yilmaz stimmten gegen das Gesetz.

Die Änderungen

Zentraler Punkt des Abänderungsantrags ist die befristete Gültigkeitsdauer von „Notstandsverordnungen“. Sie können in einem ersten Schritt nur für sechs Monate erlassen und in weiterer Folge insgesamt dreimal – bis zu einer maximalen Geltungsdauer von zwei Jahren – verlängert werden. Außerdem muss die Regierung dem Nationalrat gegenüber detailliert darstellen, welche Gefahren ohne eine vorübergehende Einschränkung des Asylrechts drohen.

In den Erläuterungen wird beispielhaft auf die Gefahr einer Überlastung des Arbeitsmarkts, fehlende Unterbringungsmöglichkeiten für AsylwerberInnen, eine unzumutbare Belastung der Asylbehörden und sicherheitsrelevante Aspekte verwiesen. Die Abgeordneten gehen davon aus, dass die Regierung eine geplante Verordnung einer Begutachtung unterzieht.

Die neuen Sonderbestimmungen werden es den zuständigen Behörden vorübergehend erlauben, Flüchtlingen die Einreise nach Österreich auch dann zu verweigern bzw. sie in das Einreiseland zurückzuweisen oder zurückzuschieben, wenn sie Asyl beantragt haben. Ausnahmen sieht das Gesetz nur für Flüchtlinge vor, die enge Angehörige in Österreich haben oder denen im Land, in das sie zurückgeschoben werden, Folter oder andere unmenschliche Behandlung droht, wobei die Behörden laut Abänderungsantrag das Kindeswohl besonders zu berücksichtigen haben.

Auch wenn das Einreiseland nicht eruierbar ist, muss ein Asylverfahren in Österreich durchgeführt werden. Voraussetzung für das Wirksamwerden der Bestimmungen ist neben einer Verordnung auch die Durchführung temporärer Grenzkontrollen.

Asylverfahren dürfen künftig bis zu 15 Monate dauern

Die Maximaldauer eines Asylverfahrens ist künftig gesetzlich mit 15 Monaten – statt wie bisher 6 Monate – festgelegt. Ursprünglich hätte diese Obergrenze in begründeten Einzelfällen um weitere drei Monate überschritten werden können. Davon hat man letztendlich jedoch Abstand genommen. In den präzisierten Erläuterungen wird darüber hinaus darauf verwiesen, dass Asylanträge bestimmter „vulnerabler Personengruppen“ wie unbegleitete Minderjährige prioritär behandelt werden können. Auch in einigen anderen Punkten wurden die Erläuterungen nachgeschärft.

Ausgangspunkt für den Beschluss im Nationalrat bildete ein bereits im Jänner vorgelegter Gesetzentwurf der Regierung, der im Zuge der parlamentarischen Beratungen um die Notstandsregelung und weitere Punkte ergänzt wurde. Er sieht neben einer vorläufig auf drei Jahre befristeten Aufenthaltsberechtigung für anerkannte Flüchtlinge unter anderem auch die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungslage in den wichtigsten Herkunftsländern der Flüchtlinge, Erschwernisse beim Familiennachzug, einen verpflichtenden Integrations-Check, verlängerte Anhaltemöglichkeiten für Flüchtlinge und adaptierte Bestimmungen in Bezug auf die Rechtsberatung vor.

Parallel dazu verabschiedeten die Abgeordneten nun – gegen die Stimmen der Grünen – eine Änderung des Grenzkontrollgesetzes, mit der die Abnahme und Speicherung von Fingerabdrücken und anderen erkennungsdienstlichen Merkmalen von Fremden an den österreichischen Grenzen erleichtert wird.

Link: Parlament

 

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