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Recht, Tipps

Kreditbearbeitungsgebühr ist in Österreich erlaubt

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging im Auftrag der AK Vorarlberg gerichtlich gegen Kreditbearbeitungsgebühren vor. Doch während eine ähnliche Klage deutscher Verbraucherschützer erfolgreich war, hatte der OGH in Wien kein Einsehen, zürnen die VKI-Experten. Den Sieg des Prozessgegners BTV will man aber noch nicht als Endresultat ansehen – es laufe eine weitere Verbandsklage.

Geklagt wurde von ihnen konkret die Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV), die eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 2,5 Prozent für Konsumkredite und eine Gebühr von 1 Prozent für hypothekarisch besicherte Verbraucherkredite verrechnete. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) sah dieses Entgelt als gesetzwidrig an. Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun aber gegen die Verbraucherinteressen entschieden, wie es in einer Aussendung des VKI heißt.

Die Entscheidung

Grundlage der musterhaften Klärung der Rechtslage war eine Verbandsklage des VKI gegen die BTV. Beide Unterinstanzen sahen – dem deutschen BGH folgend – die Gebühr als gröblich benachteiligend an. Anders nun der OGH:

  • Seiner Meinung nach kann die Kreditbearbeitungsgebühr nicht inhaltlich geprüft werden, weil es sich hierbei um eine zu vereinbarende Hauptleistung handelt.
  • Aber auch wenn man sie inhaltlich prüfen würde, wäre die Bearbeitungsgebühr nicht gröblich benachteiligend. Die Bonitätsprüfung – ein Argument für dieses Entgelt – diene nämlich dem Schutz des einzelnen Kreditnehmers.
  • Auch die wertabhängige Gebührengestaltung (1 Prozent bzw. 2,5 Prozent der Kreditsumme) ist laut OGH zulässig, finden sich doch vergleichbare Gebührengestaltungen vielfach in der österreichischen Rechtsordnung (Makler, Rechtsanwälte).

Würde man – so der OGH – die Verrechnung eines Bearbeitungsentgelts nachträglich für unzulässig erklären, hätte dies zur Folge, dass die Kunden den Kredit zu einem niedrigeren Entgelt als dem vertraglich vereinbarten Effektivzins erhielten. Derartige Entgelte seien seit Jahrzehnten üblich und die Banken mussten nicht mit der Unzulässigerklärung derartiger Klauseln rechnen.

Die Meinung der Verbraucherschützer

„Die Banken haben offenbar – ähnlich wie beim Zinsenstreit vor 15 Jahren – dem OGH erfolgreich Glauben gemacht, dass die Banken eine Rückzahlung dieser Entgelte nicht stemmen könnten und der OGH entscheidet leider eindeutig zugunsten der Banken und gegen die Verbraucherinteressen“, so Beate Gelbmann, zuständige Juristin im Bereich Recht im VKI: „Weshalb eine Bonitätsprüfung Kosten verursachen würde, die bei kleinem Kreditbetrag geringer und bei höherem Kreditbetrag höher sind, ist nicht nachvollziehbar.“

Der VKI hat eine weitere Verbandsklage zu diesem Thema anhängig. Es bleibe abzuwarten, ob ein anderer Senat des OGH diese Frage u.U. doch noch verbraucherfreundlich beurteilt.

Link: VKI

 

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