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Recht

VKI punktet beim OLG gegen Care Energy

Wien. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums den Energiedienstleister Care Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co KG (inzwischen Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co KG) wegen unzulässiger Geschäftspraktik und gesetzwidriger AGB.

Auslöser waren personalisierte Zusendungen, die das Unternehmen im Frühjahr 2015 an österreichische Verbraucherinnen und Verbraucher verschickt hatte. Darin wurde den Betroffenen der Eindruck vermittelt, sie hätten einen Vertrag mit Care Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co KG abgeschlossen – ohne dass dies tatsächlich der Fall gewesen wäre. Care Energy wies die Vorwürfe zurück.

Die Entwicklung

Laut eigenen Angaben verfügte das ursprünglich in Deutschland als Energieversorger gemeldete Unternehmen, das in Österreich nicht als Energielieferant registriert war, hierzulande als sogenannter Energiedienstleister über ca. 25.000 Kunden.

Darüber hinaus waren aus Sicht des VKI auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen  (AGB) der deutschen Firma in vielen Punkten unzulässig. Sie verstießen u.a. gegen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, gegen das Konsumentenschutz- sowie das Datenschutzgesetz. Die Unzulässigkeit der AGB wurde dabei insbesondere auch darin erblickt, dass sie keinen Aufschluss darüber geben konnten, was tatsächlich Vertragsinhalt ist, also welche konkreten Leistungen das Unternehmen erbringen sollte und zu welcher Gegenleistung VerbraucherInnen verpflichtet wären, heißt es weiter.

Das Handelsgericht Wien gab dem VKI auch in dieser Hinsicht Recht und beurteilt zahlreiche Regelungen als unzulässig. Das Unternehmen darf die AGB damit weder weiter verwenden, noch sich in Zusammenhang mit bereits abgeschlossenen Verträgen auf diese Klauseln berufen. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts und gab der Berufung nicht Folge. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Es sei erfreulich, dass die österreichischen Gerichte einer derartigen Geschäftspraxis eine klare und unmissverständliche Absage erteilt haben, meint Laura Ruschitzka, zuständige Juristin im VKI.

Link: VKI

 

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