Wien. Eine Novelle des Vermessungsgesetzes soll Grundstückseigentümern raschere Verfahren, mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie bringen: Das Wirtschaftsministerium verspricht sowohl Kostenersparnis wie auch eine schnellere Klärung von Grenzstreitigkeiten.
Einfacher geregelt werden insbesondere die Verfahren bei Grenzstreitigkeiten im Rahmen der Umwandlung von Grundstücken in den sogenannten Grenzkataster. „Das bringt für den Grundstückseigentümer eine Kostenersparnis und eine schnellere Klärung von Grenzstreitigkeiten“, so Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.
Das Problem
Bisher wurden alle Eigentümer, deren Zustimmungen zu einem Grenzverlauf vom Planverfasser nicht beigebracht werden konnten, vom Vermessungsamt verständigt und konnten Einwendungen erheben. Zur Klärung des Grenzverlaufes musste extra ein neues Verfahren beim Vermessungsamt beantragt werden. Dadurch wurden Verfahren oft langwierig und kostspielig, so das Ministerium.
Künftig werden die Vermessungsergebnisse des Planverfassers vom Vermessungsamt übernommen, um das Verfahren direkt weiterzuführen.
Darüber hinaus ermögliche die Novelle eine Abschreibung von kleinen Teilen eines Grundstücks aus dem Grenzkataster, was den Kauf oder Verkauf von Grundstücken erleichtert. „In Zukunft ist es nicht mehr notwendig, das gesamte Grundstück neu zu vermessen. Auch damit ergibt sich eine Kostenersparnis und eine bürokratische Hürde weniger“, sagt Mitterlehner.
Die vom Wirtschaftsministerium ausgearbeitete Novelle wurde jetzt vom Ministerrat beschlossen und soll mit 1. November 2016 in Kraft treten.
Link: Wirtschaftsministerium