Linz. Der VKI ging im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Zinsen eines Autopfandleihers vor. Das OLG Linz hat nun Intransparenz und Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes bestätigt.
Der beklagte Autopfandleiher verwendete eine Zinstabelle, in der die Zinsen numerisch (also nicht prozentuell) und pro Monat (also nicht pro Jahr) angegeben wurden (z.B. für ein 700 Euro-Darlehen Zinsen in der Höhe von 35 Euro monatlich).
Durchschnittskunde muss es erkennen
Das Oberlandesgericht Linz bestätigte nun eine Entscheidung des Erstgerichts und beurteilte die Darstellung als intransparent, teilt der VKI mit.
Für einen durchschnittlichen Kunden sei eine Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes anhand der Tabelle schwer oder kaum möglich, so das Gericht. Die gewählte Aufmachung verschleiere die tatsächliche Belastung und erschwere die Vergleichbarkeit mit anderen Kreditangeboten.
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