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Business, Recht, Steuer

Neues Abschlussprüfer-Gesetz pirscht sich an Nationalrat an

Wien. Die Qualität der Abschlussprüfung soll weiter verbessert werden: Das ist jedenfalls das Ziel der heute vom Justizausschuss des Nationalrats verabschiedeten Gesetzesvorlage. Sie steigert die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und forciert zudem auch die Rolle des Prüfungsausschusses, heißt es. Nur ein kleines Manko bleibt: Ganz fix ist der Entwurf immer noch nicht. 

Die neuen Bestimmungen wurden von den Regierungsparteien als vernünftiger Kompromiss begrüßt, während die Opposition vor allem Kritik an den ihrer Meinung nach zu langen externen Rotationsfristen übte und gegen die Vorlage stimmte.

EU-Anpassung bei Abschlussprüfungen

Das sogenannte Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (1109 d.B.) setzt im Wesentlichen jene Teile der geänderten Abschlussprüfungs-Richtlinie der Europäischen Union um, die das Unternehmens-, das Gesellschafts- und das Genossenschaftsrevisionsrecht betreffen. Ziel ist dabei die Steigerung der Qualität der Prüfungen unter Vermeidung einer zu großen Kostenbelastung für die Unternehmen.

Man habe bei der Regelung der externen Rotationsfristen einen vernünftigen Kompromiss gefunden, stellte ÖVP-Abgeordneter Werner Groiß im Einklang mit Justizminister Wolfgang Brandstetter fest. Hubert Fuchs von der FPÖ begrüßte zwar grundsätzlich, dass es nicht zu einer generellen Verlängerung der Fristen für die externe Rotation gekommen ist, kritisierte aber die Verkürzung bei der internen Rotationsfrist. Seiner Meinung nach sollte der Wechsel erst nach sieben Jahren, und nicht wie in der Vorlage vorgesehen schon nach fünf Jahren stattfinden, wobei er eine Cool-off-Phase von drei Jahren vorschlug. Auch sollte die Bestellung des Abschlussprüfers bereits vor dem Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres erfolgen.

Von einer verpassten Chance sprach Ruperta Lichtenecker (Grüne), deren Einschätzung, man habe aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss keine Lehren gezogen, auch Neos-Justizsprecher Nikolaus Scherak teilte. So seien die Fristen für die externe Rotation nach wie vor viel zu lang, gaben beide Abgeordneten zu bedenken.

Eventuell noch Änderungsbedarf

Werner Groiß (ÖVP) räumte im Zuge der Debatte Verbesserungsbedarf bei der Festsetzung der Frist für die interne Rotation ein und bemerkte, für mittelständische Kanzleien könnten sich angesichts der kurzen Fünf-Jahres-Frist Probleme ergeben, überhaupt Prüfaufträge anzunehmen. Die Regierungsparteien signalisierten in dieser Frage ihre Bereitschaft, bis zur Beschlussfassung im Plenum noch Abänderungen zu treffen.

Link: Parlament

 

 

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