Wien. Der burgenländische „Uhudler“ soll dauerhaft vor den Unbilden der EU-Weinregeln abgesichert werden: Eine vom Landwirtschaftsausschuss des Nationalrats beschlossene Novelle zum Weingesetz transferiert Weine aus „Direktträgerrebsorten“, aus denen diese regionale Spezialität hergestellt wird, vom Weinbereich in den Obstweinbereich. Auch steirisch-slowenische Winzer finden sich mit dem Wunsch nach einer weiteren Ausnahme ein.
Die jetzt beschlossene Regelung eröffne für die Uhudlerregion im Südburgenland die Möglichkeit, eine geschützte Ursprungsbezeichnung zu beantragen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Sogenannte Direktträger – also nicht geprofte, d.h. veredelte – Sorten wurden in der Vergangenheit häufig als minderwertig angesehen; einige sind nach den EU-Regeln nicht zur Verwendung im Weinbau zugelassen. Der Uhudler ist allerdings eine regionale Spezialität, bei der die verwendeten Weinsorten gegen die Reblaus – Ursache für die Propfung bei anderen Sorten – weitgehend resistent sind.
Vor Ablauf der Galgenfrist
Nach den entsprechenden EU-Bestimmungen war der „Uhudler“ nur befristet zugelassen. Trotz der per Gesetz jetzt beabsichtigten Übertragung in den Obstweinbereich bleiben nun die Qualitätsvorschriften für Wein – önologisches Verfahren, Kellerbuch, Kataster – aufrecht, wird betont.
- Weitere Änderungen des Weingesetzes betreffen die Erhöhung des Hektarertrags von 9.000 kg auf 10.000 kg nach der Umstellung des Rebflächenverzeichnisses auf die Anforderungen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems.
- Zudem enthält die Novelle auch einen Vorbehalt der Bezeichnung „Ausbruch“ für Prädikatsweine aus Rust.
Warum doppelt?
Die Grünen orteten allerdings noch einige offene Fragen beim „Uhudler“. Mandatarin Christiane Brunner wollte vor allem Klarheit über die Obstweinlösung und erinnerte daran, dass zahlreiche Rebsorten ohnehin bereits von der burgenländischen Weinverordnung erfasst sind. Die Obstweinlösung sei eine doppelte Absicherung für den „Uhudler“, sollte die Weinverordnung des Landes nicht halten, so ÖVP-Abgeordneter Nikolaus Berlakovich und Minister Andrä Rupprechter.
Auch steirisch-slowenische Ausnahme?
Im Zusammenhang mit dem Weingesetz stand auch ein Antrag der FPÖ, in dem sich Josef Riemer für die Beibehaltung des sogenannten Gleichenberger Abkommens einsetzt. 50 steirische Winzer, die Weingärten in Slowenien besitzen, konnten auf Grundlage dieser Vereinbarung den dort gekelterten Wein als steirischen Qualitätswein vermarkten. Der steirische FPÖ-Mandatar sieht diese Möglichkeit nun durch die Regelungen der EU in Gefahr.
Das letzte Wort ist in dieser Frage noch nicht gesprochen, zumal die Ausschussmehrheit noch die juristischen Aspekte abklären wollen und den Antrag vertagten, heißt es weiter.
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