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Recht

Montenegro punktet mit Schönherr in ICSID-Fall

Podgorica. Anfang 2012 klagten die holländischen Unternehmen MNSS und Recupero Credito Acciaio die Republik Montenegro vor dem Investitionsschiedsgericht ICSID, einer Institution der Weltbank in Washington. 

Die Klage beruhte auf einem Investitionsvertrag, montenegrinischem Recht, sowie dem bilateralen Investitionsschutzabkommen (BIT) zwischen den Niederlanden und Montenegro. Als Anlass diente die fehlgeschlagene Privatisierung des größten Stahlwerks des kleinen Mittelmeerstaats, Zeljezara Niksic, heißt es.

Die Kläger wurden von CMS Cameron McKenna unterstützt, Montenegro setzte auf die zentraleuropäische Kanzlei Schönherr. Im Mai 2016 erging den Angaben zufolge das Urteil: die Klage der holländischen Investoren wurde zum Teil zurück-, zum Teil abgewiesen.

Nicht zuständig

Das Tribunal habe festgestellt, dass ihm die Zuständigkeit fehlte, um die auf Vertrag und nationales Recht gestützten Teile der Klage zu hören; hinsichtlich des auf das BIT gestützten Teils der Klage erachtete sich das Tribunal hingegen für zuständig, fand aber keine Verstöße Montenegros, für die Schadenersatz zuzusprechen wäre.

Die Schiedspraxis unter der Führung von Christoph Lindinger betreue derzeit ein halbes Duzend Investitionsstreitigkeiten – sowohl auf Investoren-, als auch auf Staatenseite – und eine Reihe internationaler Handelsschiedsverfahren nach den Regeln diverser Schiedsinstitutionen weltweit, heißt es weiter.

Das Schönherr-Team für Montenegro bestand aus den Partnern Christoph Lindinger, Slaven Moravcevic und Partnerin Anne-Karin Grill, sowie Counsel Leon Kopecky, Rechtsanwaltsanwärter Michael Stimakovits, Partnerin (Belgrad) Jelena Bezarevic-Pajic und Rechtsanwältin Tanja Sumar.

Link: Schönherr

 

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