Wien. Weil sich ja vieles ums liebe Geld dreht, öffnen sich auf diesem Gebiet auch einige Streitpunkte. Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft (GSK) soll hier für gütliche Lösungen sorgen, ohne dass ein Richter bemüht werden muss. Extrajournal.Net stellt die Plattform im Rahmen seiner Serie zum Thema Schlichtungen vor.
Die GSK ist eine Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem Bankgeschäft gemäß § 1 Bankwesengesetz (BWG) zwischen Verbrauchern, die in Österreich oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum wohnen, und einem in Österreich niedergelassenen Kreditinstitut oder einem anderen im § 1 BWG genannten Institut.
Hilfe für Konsumenten: Kredite, Bausparer und vieles mehr
Die GSK ist insbesondere für Streitigkeiten aus folgenden Geschäften von Verbrauchern zuständig:
- Spar/Einlagengeschäft,
- inländische und grenzüberschreitende Überweisungen
- Eröffnung, Wechsel und Kündigung von Konten
- Kreditverträge
- Bausparverträge
- Investmentgeschäft
- Immobilienfondsgeschäft
- Devisen- und Valutengeschäft
Ausgenommen von der Zuständigkeit der GSK sind nach der Verfahrensordnung Streitigkeiten aus einem Fremdwährungskredit. Hierfür ist die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte nach § 4 Abs 1 Z 8 AStG zuständig.
Zuständigkeit für Unternehmen
Für Beschwerden in folgenden Angelegenheiten ist die GSK auch für Unternehmer zuständig:
- Zahlungsdienstegesetz
- EU-SEPA-Verordnung
- E-Geld-Richtlinie
- Investmentfondsgesetz
Organisation und Leitung
- Die GSK ist bei der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich eingerichtet.
- Ihre Träger sind die im Bereich des Sparte bestehenden Fachverbände der Banken und Bankiers, der Sparkassen, der Volksbanken, der Raiffeisenbanken sowie der Landeshypothekenbanken.
- Sie besteht aus dem Schlichter (Ombudsmann) und der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle.
Ombudsmann ist derzeit Sektionschef i.R. Hon.- Prof. Dr. Gerhard Hopf. Er ist zum Richter ausgebildet und leitete zuletzt bis Ende 2007 die Zivilrechtssektion des Bundesministeriums für Justiz.
Die GSK hat ihre Tätigkeit in aktueller Form seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (AStG) am 9.1.2016 aufgenommen. Die GSK hat jedoch bereits zuvor bestanden. Sie wurde mit Jänner 2003 errichtet und ist auch Mitglied im FIN-NET, dem von der Europäischen Kommission eingerichteten Netzwerk der Beschwerdestellen im Bereich Finanzdienstleistungen.
Effizient und schnell
„Verbraucher haben in der Praxis oft Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Rechte, weshalb auf Grund des AStG Beschwerdeführer ihre Rechte im Rahmen eines Schlichtungsverfahren einfach, effizient, schnell und kostengünstiger als in einem ordentlichen Gerichtsverfahren einfordern können sollen“, so Hopf.
Oft bestehen laut dem Experten zwischen dem Beschwerdeführer und dem betroffenen Kreditinstitut Meinungsverschiedenheiten über Kreditverträge und Fragen aus dem Zahlungsverkehr die nicht einvernehmlich geklärt werden können: „Ziel ist daher, einerseits eine rasche Behandlung der Beschwerde durch den unabhängigen und weisungsfreien Schlichter und andererseits eine für beide Parteien befriedigende Lösung herbeizuführen“
Häufige Konflikte
Vorrangig wenden sich die Beschwerdeführer laut den Angaben mit nachstehenden Problemen an die GSK:
- Verbraucherkreditvertrag
- Fragen aus dem Zahlungsverkehr (nicht durchgeführten Überweisungen)
- Wertstellungsprobleme
- Diebstahl oder Verlust der Bankomat,- Kreditkarte
- Vermögensveranlagung
Link: GSK