Wien. Vor einem Jahr ist das neue „Gewerbeinformationssystem Austria“ (GISA) in Betrieb gegangen und hat als bundeseinheitliche Lösung die zuvor 14 dezentralen Gewerberegister ersetzt. Mit Erfolg, so das Wirtschaftsministerium, das als nächstes das Kumulationsprinzip im Verwaltungsstrafrecht angehen will: Unternehmen gründen und managen soll einfacher werden, wird versprochen.
„Die erste Bilanz zeigt, dass unser neues Serviceangebot gut angenommen wurde. Selbstständige sparen sich dadurch viel Zeit, Aufwand und Kosten“, sagt Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.
GISA ermögliche neben weiteren Vorteilen, dass Unternehmer eine elektronische Gewerbeanmeldung durchführen können und nicht mehr persönlich zur Gewerbebehörde gehen müssen. Seit dem Start wurden fast 58.000 Anmeldungen durchgeführt. „Das entspricht einer elektronischen Anmeldequote von 62 Prozent. Damit übertreffen wir die erwarteten 50 Prozent deutlich“, so Mitterlehner.
Basierend auf den Daten der KMU-Forschung Austria beträgt die Aufwandsersparnis für Unternehmen je Online-Anmeldung rund zwölf Stunden und eine geschätzte Kostenersparnis von circa 550 Euro im Vergleich zur Anmeldung vor Ort im Amt.
Zu den Vorteilen zählen demnach:
- Durch das einheitliche e-government-Verfahren können sich die Unternehmen darauf verlassen, dass ein Gewerbeverfahren im Berufszugangsbereich unabhängig von der einzelnen Bezirkshauptmannschaft oder dem einzelnen Magistrat gleich abläuft.
- Jede Gewerbeanmeldung kann online von zu Hause erledigt werden.
- Auch Änderungen beim Namen oder dem Wohnort müssen nicht mehr gesondert der Gewerbebehörde gemeldet werden; diese Informationen werden automatisch von GISA einem Update unterzogen.
- Das System biete zusätzlich zur bundeseinheitlichen Anmeldung weitere e-government-Funktionen, zum Beispiel bei der Standortverlegung, der Geschäftsführerbestellung oder der Eröffnung von Betriebsstätten.
Die nächsten Vorhaben
Österreich sei das erste europäische Land, in dem landesweit einheitlich Gewerbeanmeldungen und andere Verfahren im Gewerbebereich durchgängig elektronisch online nach zentralen Standards geführt werden können. „Wir werden uns für den Ausbau von GISA einsetzen und arbeiten bereits an den nächsten Maßnahmen für spürbaren Bürokratie-Abbau“, so Mitterlehner.
Zu den Vorhaben zähle demnach: Gründen soll noch einfacher, schneller und günstiger werden. Das Kumulationsprinzip im Verwaltungsstrafrecht soll weitgehend abgeschafft werden, gemäß dem Prinzip ein Vergehen, eine Strafe. Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt, Informations- und Meldepflichten reduziert werden.
Link: Wirtschaftsministerium