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Recht

Ukraine: Schnitzer hilft bei WTO-Beschaffungsabkommen

Wien/Kiew. Schnitzer Law hat die Ukraine bei einem EBRD-Projekt während des Beitrittsprozesses zum Beschaffungsabkommen der WTO beraten.

Die Ukraine wird per 18. Mai 2016 offizielles Mitglied des Beschaffungsabkommens der Welthandelsorganisation (WTO Government Procurement Agreement – GPA). Die Schitzer Rechtsanwalts GmbH mit Sitz in Wien habe die Ukraine im Rahmen eines von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) finanzierten Projekts während des Beitrittsprozesseses zum GPA umfassend beraten.

Die Auswirkungen

Durch den  Beitritt der Ukraine zum GPA – dem weltweit wichtigsten völkerrechtlichen Vertrag zur Liberalisierung nationaler Beschaffungsmärkte – genießen Unternehmen aus anderen GPA-Mitgliedstaaten (etwa Unternehmen mit Sitz in der EU oder den USA) ab sofort Zugang zum ukrainischen Beschaffungsmarkt gemäß den zwischen den GPA-Mitgliedern vereinbarten Bedingungen, heißt es weiter.

„Mit dem Beitritt der Ukraine zum Beschaffungsabkommen der WTO konnten wir zum Erfolg eines der wohl spannendsten Projekte der letzten Jahre im Bereich des internationalen Vergaberechts beitragen“, so Johannes S. Schnitzer, der Geschäftsführer der Schnitzer Rechtsanwalts GmbH.

„Infolge der durch den Beitritt der Ukraine zum GPA entstanden Marktzugangschancen gehen wir von einer ansteigenden Beteiligung ausländischen Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen in der Ukraine aus. Vor allem sichert das GPA ausländischen Unternehmen einen effektiven Rechtschutz zu“, so Oleksandr Shatkovskyi, „of counsel“ von Schnitzer.

Link: Schnitzer Law

 

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