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Business, Recht, Steuer

Abschlussprüfer-Gesetz: Die Prüfer rotieren ein bißchen

Wien. Qualitätsverbesserung bei Abschlussprüfungen sowie die Stärkung der Unabhängigkeit der Prüfer: Das soll das jetzt vom Nationalrat beschlossene Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz bringen. Kann es trotzdem einen neuen Hypo-Skandal geben?

Damit setzten die Abgeordneten eine entsprechende EU-Richtlinie um. Während die Regierungsparteien und die FPÖ die neuen Bestimmungen als vernünftigen Kompromiss begrüßten, kritisierten Grüne und Neos die externen Rotationsfristen für den verpflichtenden Prüferwechsel als nach wie vor zu lang und beklagten, man habe aus dem Hypo-Skandal keine Lehren gezogen.

Was die interne Rotation – den Prüferwechsel innerhalb der beauftragten Wirtschaftsprüferkanzlei – betrifft, legt nun ein gemeinsamer Abänderungsantrag von SPÖ, ÖVP und FPÖ eine Frist von sieben Jahren bei einer gleichzeitigen Cooling-off-Periode von drei Jahren fest.

Was man vielleicht verbessern könnte

Man habe einen guten und ausbalancierten Weg gefunden, der vor allem die Qualität, die Transparenz und die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfungen stärkt, stellte Michaela Steinacker (ÖVP) fest und war dabei einer Meinung mit Justizminister Wolfgang Brandstetter. Ihr Fraktionskollege Werner Groiß wertete den gemeinsamen Abänderungsantrag als Ergebnis einer neuen Zusammenarbeit mit der Opposition.

Die Verlängerung der internen Rotation biete nun auch kleinen Wirtschaftsprüfungskanzleien die Chance, am Markt zu bestehen, unterstrich er im Einklang mit Gabriele Tamandl (ÖVP). Diese Einschätzung teilten auch Johannes Jarolim und Wolfgang Knes von der SPÖ. Elisabeth Grossmann (SPÖ) plädierte dafür, das Gesetz nun laufend auf die Zielerreichung zu evaluieren.

Von einer verpassten Chance sprachen hingegen die Grün-Abgeordneten Ruperta Lichtenecker und Werner Kogler sowie Neos-Mandatar Rainer Hable, die die externen Rotationsfristen als zu lang kritisierten und der Regierung vorwarfen, nichts aus dem Hypo-Debakel gelernt zu haben.

Ein Entschließungsantrag Lichteneckers, die Höchstlaufzeit von Prüfungsmandaten für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften mit sechs Jahren zu begrenzen und die Auswahl der Prüfer nicht den zu prüfenden Gesellschaften zu überlassen, sondern durch eine unabhängige Stelle vorzunehmen, blieb bei der Abstimmung in der Minderheit, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Link: Parlament

 

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