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Business, Recht

Neue Regeln für elektronische Signaturen in Österreich

Wien. Die Regierung hat dem Nationalrat ein umfangreiches Gesetzespaket zur Anpassung des österreichischen Rechtsrahmens für elektronische Signaturen und ähnliche Vertrauensdienste an EU-Vorgaben vorgelegt. Insgesamt werden 23 Gesetze novelliert und ein neues Gesetz geschaffen. Das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) ersetzt künftig das alte Signaturgesetz.

Ziel ist eine Steigerung der Effektivität öffentlicher und privater Online-Dienstleistungen, des elektronischen Geschäftsverkehrs und des elektronischen Handels in der EU, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Außerdem sollen das E-Government-Gesetz aktualisiert und die Nutzung von elektronischen Registern optimiert werden, um Unternehmen und Bürger zu entlasten.

Der Inhalt im Detail

Im Konkreten soll das österreichische Recht mit der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-VO) in Einklang gebracht werden. Dabei geht es etwa um:

  • die Pflichten von Signatoren und Siegelerstellern hinsichtlich der sorgfältigen Verwahrung von Daten,
  • das vorläufige Aussetzen eines qualifizierten Zertifikats,
  • die Ausstellung qualifizierter Zertifikate durch einen Vertrauensdiensteanbieter,
  • Haftungsregelungen und die wechselseitige Anerkennung von national etablierten elektronischen Identifizierungsmethoden.
  • Als Aufsichtsstelle über Vertrauensdiensteanbieter wird die Telekom-Control-Kommission festgelegt.

Kleine Verbesserungen bringt die Gesetzesnovelle auch im Sinne des Konsumentenschutzes: So können Unternehmen, die elektronisch signierte Dokumente grundsätzlich akzeptieren, künftig nicht mehr per versteckter Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festlegen, dass dies für einzelne Bereiche wie Vertragskündigungen nicht gilt. Will ein Unternehmen darauf beharren, dass die Kündigung eines Vertrags in Papierform zu übermitteln ist, muss es das im Interesse der Transparenz ausdrücklich mit dem Konsumenten vereinbaren.

Link: Parlament

 

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