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Recht

Neuer Leitfaden zur Haftung von Holdinggesellschaften

Wien. Die Wirtschaftskanzlei CMS hat den englischsprachigen Leitfaden „Liability of Holding Companies“ veröffentlicht. Er zeigt die Regelungen in 17 europäischen Ländern und soll Know-how für die Beurteilung liefern, ob und unter welchen Umständen eine Holdinggesellschaft für die Handlungen ihrer Tochtergesellschaften haftbar gemacht werden kann.

Das Prinzip der Beschränkung der Haftung der Gesellschafter auf ihren Kapitaleinsatz gilt seit der Einführung des modernen Kapitalgesellschaftsrechts in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts als einer seiner fundamentalen Grundsätze, erinnert die Kanzlei: Das Entstehen von Konzernstrukturen hat jedoch dazu geführt, dass Gesetzgeber und Gerichte in vielen Rechtsordnungen Rechtsgrundsätze und (gesetzliche) Vorschriften betreffend die die Haftung von Organisationen innerhalb von Unternehmensgruppen geschaffen haben, die Durchbrechungen der Haftungsbeschränkung darstellen.

Die Unternehmensgruppe und ihre Probleme

„Unternehmensgruppen entstanden als Reaktion auf die steigende Komplexität und geographische Ausdehnung der Geschäftstätigkeiten von Kapitalgesellschaften“, sagt Peter Huber, Managing Partner und Transaktionsexperte bei CMS in Österreich. „Gruppenstrukturen können aber auch zur Verschleierung fragwürdiger Motive und zweifelhafter Transaktionen und zu Missbräuchen des Haftungsprivilegs genutzt werden, wodurch negative Konsequenzen für Geschäftspartner und Geldgeber dieser Organisation entstehen können.“

Jüngst ging die Rechtsentwicklung in Richtung einer Verschärfung der Haftung der Konzern- bzw. Gruppenobergesellschaften, und zwar unabhängig von der Gruppenstruktur. Bereits seit Langem werde intensiv erörtert und analysiert, wie eine Holdinggesellschaft rechtmäßig durch „ring-fencing“ vor derartigen Haftungsrisken geschützt werden kann.

Der CMS Leitfaden beleuchte, wie diese zentrale Frage in 17 europäischen Ländern für die verschiebenden Kapitalgesellschaftsformen gehandhabt wird, und erörtert beispielsweise, welche Arten der Haftung entstehen können oder inwieweit eine Holdinggesellschaft die Haftung für das Missmanagement der ihr kontrollierten Gesellschaften vertraglich ausschließen kann.

Link: CMS

 

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