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Recht

Frankreich reformiert sein Schuld- und Vertragsrecht

Paris. Neue Regeln für Verträge in Frankreich: Der Schutz des Schwächeren bei Vertragsverhandlungen ist eine der wesentlichen Änderungen, an die Frankreich-Exporteure sich gewöhnen müssen, so die Wirtschaftskammer Österreich.

Insgesamt 305 Artikel des französischen Zivilgesetzbuchs (Code Civil) werden neu gefasst, mit dem Ziel, das seit 1804 im Wesentlichen unverändert gebliebene französische Vertragsrecht verständlicher und für die Parteien sicherer und effizienter zu gestalten, so die Außenwirtschaftsorganisation. Die Reform wird voraussichtlich zum 1. Oktober 2016 in Kraft treten.

Wichtig vor allem im Vertrieb

Die neuen Bestimmungen sollten schon jetzt bei der Vertragsgestaltung mitberücksichtigt werden, wird empfohlen. Zu den Zielen, die die Reform verwirklichen will, gehören demnach Modernisierung, Verbesserung der Lesbarkeit und insbesondere der Schutz der schwächeren Vertragspartei gegen die Ausnutzung eines wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses durch einen “stärkeren” Geschäftspartner (so z.B. bei Vertriebsbeziehungen), so die Wirtschaftskammer, die nähere Infos auf Ihrer Website anbietet.

So betreffen die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen u.a. die mögliche Unwirksamkeit von Verträgen, deren Inhalt unter Missbrauch einer wirtschaftlichen Abhängigkeit einer Partei zustandegekommen ist und die eine “deutliche Unausgewogenheit” der jeweiligen Vertragspflichten der Parteien aufweisen, schreibt Anwalt Christian Klein von Granrut Avocats Paris in der Darstellung.

 

 

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