Berlin/Wien/Linz. Der Finanzausschuss im deutschen Bundestag hat die Uni Wien-Expertin Sabine Kirchmayr-Schliesselberger eingeladen, zur bevorstehenden Reform der deutschen Investmentfonds-Besteuerung ihre Meinung abzugeben.
Konkret nahm Kirchmayr-Schliesselberger am 9. Mai 2016 am Hearing im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages teil. Sie wurde von der SPD nominiert, den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung zu beurteilen, so die Kanzlei.
Die geplante Reform
In Deutschland stehe eine grundlegende Reform der Besteuerung für Investmentfonds bevor. Bisher galt eine transparente Besteuerung, die komplexe steuerliche Nachweise über das von einem Publikumsfonds erwirtschaftete Einkommen verlangte.
- Die vorgeschlagene Reform sieht eine radikale Vereinfachung vor. Der Investmentfonds selbst muss dann alle inländischen deutschen Einkünfte zum Steuersatz von 15% versteuern. Für einen Investor werden Ausschüttung und Veräußerung des Fonds steuerlich erfasst. Und für die sogenannten vorversteuerten Erträge sind Steuerfreistellungen vorgesehen.
- Auch die Einführung einer Regelung zur Verhinderung von „CumCum“ Geschäften sei geplant. Demzufolge soll beim kurzfristigen Erwerb von deutschen Aktien die KESt-Rückerstattung bzw deren Anrechnung nicht mehr zustehen. Hintergrund dieser Regelung: beim kurzfristigen Erwerb der Aktien rund um den Dividendenstichtag werde in der Regel die Quellensteuerpflicht des Veräußerers umgangen. Vor allem diese Bestimmung wurde im Zuge des Hearings heftig kritisiert.
Univ.Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger leitet das Institut für Finanzrecht an der Universität Wien und ist Of-Counsel bei LeitnerLeitner Wien. Sie ist auch wissenschaftliche Leiterin des Universitätslehrgangs „Steuern und Rechnungslegung“ an der Universität Wien.
Link: Uni Wien (Institut für Finanzrecht)
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