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Recht

VKI sieht Generalanwalt gegen Amazon auf seiner Seite

Wien. Der VKI hatte – im Auftrag des Sozialministeriums – zahlreiche Klauseln in den AGB von Amazon EU S.à.r.l. beanstandet und eine Verbandsklage eingebracht. Nun liegen die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts vor.

Nachdem das Handelsgericht Wien 10 Klauseln im April 2014 als gesetzwidrig beurteilt hatte, hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt.

Ganz wesentlich geht es dabei um die Frage, welches Recht anzuwenden ist, so der VKI. Nunmehr liegen die Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH vor. Nach seiner Ansicht ist in Verbandsverfahren das nationale Recht ausschlaggebend.

Eine Rechtswahl – konkret jene des luxemburgischen Rechts – ist bei grenzüberschreitenden Geschäften nur bei klarem Hinweis auf die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften zulässig, heißt es. Die Entscheidung des EuGH folgt oft, aber nicht zwangsläufig, den Schlussanträgen.

Link: EuGH

 

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