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Wien. Verlorenes Gepäck, desolate Tennisplätze, eine Poollandschaft in der Einflugschneise eines Flughafens, flackernde Glühbirnen oder das Fehlen von Pommes frites und Coca-Cola – es gibt unzählige Dinge, die des Urlaubers Urlaubsfreude trüben. Die Wiener Liste zeigt schwarz auf weiß, was das (weniger) kostet.
Bereits in der 3. Auflage biete die Wiener Liste eine stetig wachsende Entscheidungssammlung zur Frage, ob eine Reisepreisminderung zusteht oder es sich lediglich um eine Unannehmlichkeit handelt, die der Reisende hinzunehmen hat, so der Verlag.
Neben der eigentlichen Wiener Liste informiert die 3. Auflage auch über die allgemeinen Grundsätze der Gewährleistung und Berechnung der Preisminderung im Pauschalreiserecht. Autorin Dr. Eike Lindinger ist Rechtsanwalt in Wien.
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