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Business, Recht, Veranstaltung

Maklerhaftung: Vorsicht bei Rücktritt von Lebensversicherungen

Süschetz, Weinrauch, Stegmayer ©D.A.S.
Süschetz, Weinrauch, Stegmayer ©D.A.S.

Wien. Die Maklerhaftung sollte beim Rücktritt von einer Lebensversicherung nicht unterschätzt werden – dieser Schluss wurde im Rahmen des D.A.S. Maklerforums in Wien gezogen.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen Rücktrittsrechte bei Lebensversicherungen sowie Deckungsbeurteilungen in der Rechtsschutzversicherung. „Versicherungsmakler haben sich dem Thema aktiv zu stellen, um eine Haftung ihrerseits zu vermeiden“, rät dazu Rechtsanwalt Roland Weinrauch.

Er sieht das Thema als Herausforderung, da es sich um eine komplexe Fragestellung handle, die im Einzelfall zu lösen ist. Die Judikatur habe noch nicht alle Fragen rund um das Thema Rücktritt abschließend gelöst.

Verträge rechtzeitig erneuern

Johannes Stegmayer, Leiter der D.A.S. RechtsService-Region Ost, referierte über das Thema Deckungsbeurteilung in der Rechtsschutzversicherung. Mit einem laufenden „tariflichen Sanierungsvorschlag“ möchte das Unternehmen seine Partner frühzeitig informieren und „noch bevor der Risikoverlauf einer Polizze negativ geworden ist, ihnen die Möglichkeit geben, den Vertrag rechtzeitig zu erneuern oder risikomäßig zu verstärken“, so Stegmayer.

Außergerichtliche Streitbeilegung

In vielen Fällen sei es sinnvoll, Rechtsstreitigkeiten nicht eskalieren zu lassen. D.A.S. Juristin Elke Herzog erklärte die Vorteile der außergerichtlichen Direkthilfe. „Rund 40 hausinterne Juristen der D.A.S. nehmen dabei mit der Gegenseite direkt Kontakt auf, um die Interessen der Kunden außergerichtlich durchzusetzen. Darüber hinaus werden Termine mit einem Rechtsanwalt hinfällig und die Polizze wird nicht mit Kosten belastet“, meint Herzog.

Die rund 70 anwesenden Makler unter anderem von Funk International oder AON Risk Solution diskutierten im Anschluss mit Karl Süschetz, Leiter des Partnervertriebs Ost D.A.S., über Haftungen, Provisionsansprüche sowie über die optimale Vorgangsweise bei Sanierungen von Verträgen.

Link: D.A.S.

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