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Recht

FPÖ ficht Präsidentenwahl an, Böhmdorfer klagt für Strache

Wien. Die Freiheitlichen wollen den knappen Ausgang der Bundespräsidentenwahl nun wie angekündigt mit juristischen Mitteln umkehren. Von ihrem unterlegenen Kandidaten Norbert Hofer kommt der Antrag jedoch nicht.

Die von Parteichef Heinz-Christian Strache beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereichte Darstellung ist laut den Angaben 150 Seiten lang.

Tätig ist dabei die Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH. Deren Kanzleichef und Ex-FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer flankierte Strache bei der öffentlichen Präsentation. Ein Auszug für die Öffentlichkeit wurde online gestellt.

„Verfassungswidrige Rechtslage“

Da weder die FPÖ selbst noch der unterlegene Kandidat Norbert Hofer klagslegitimiert sind, muss Strache vorgehen, heißt es: „Nach der derzeitigen – als verfassungswidrig bekämpften – Rechtslage ist nur der Zustellbevollmächtigte (HC Strache), nicht jedoch der Kandidat (Ing. Norbert Hofer) und/oder Wähler antragslegitimiert für eine Wahlanfechtung“, so die Darstellung.

Als Gründe für die Wahlanfechtung werden u.a. „verfassungswidrige Regelungen bezüglich der Briefwahlkarten und der Wahlkarten“ angeführt. Insgesamt sehen die Freiheitlichen die Stimmen von 600.000 Österreichern betroffen. Man sei jedenfalls kein schlechter Wahlverlierer.

Seitens des VfGH wurde öffentlich angekündigt, man werde sich bemühen, die Entscheidung über die Wahlanfechtung einige Tage vor dem geplanten Termin der Angelobung des siegreichen Kandidaten Alexander Van der Bellen vorzulegen: Die Angelobung ist für den 8. Juli 2016 geplant.

Eine Garantie dafür könne es naturgemäß nicht geben. Zunächst wollen sich die Verfassungsrichter einen ersten Eindruck über die Vorwürfe verschaffen, dann die Bundeswahlbehörde zur Stellungnahme auffordern.

Für die Grünen ist die Wahlanfechung „vorhersehbar“, die FPÖ zeige sich als schlechter Verlierer, obwohl Hofer die Niederlage zunächst zugegeben habe. Nun wolle Strache sich nach der zu erwartenden Ablehnung durch den VfGH in der „Opferrolle“ präsentieren können.

Link: FPÖ (Wahlanfechtung)

Link: VfGH

 

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