Wien. Wer plant, Anteile an grundstücksbesitzenden Gesellschaften zu erwerben, könne die aktuelle Rechtslage nützen, um völlig legal Grunderwerbsteuer zu vermeiden, heißt es bei TPA Horwath: Zwischengeschaltete Gesellschaften würden die Steuer sozusagen blocken.
Mit der Steuerreform 2015/2016 und dem Abgabenänderungsgesetz 2015 wurde die Anteilsvereinigung in der Grunderwerbsteuer (GrESt) neu geregelt, so das Beratungsunternehmen: Weitgehend lehnen sich die neuen Bestimmungen demnach an die deutsche Rechtslage an.
Da fehlt noch etwas
Nicht übernommen worden sei aber die in § 1 Abs. 2a dt. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) enthaltene Regelung, wonach eine Anteilsvereinigung auch dann bewirkt wird, wenn mindestens 95% der Anteile an einer Personengesellschaft bloß mittelbar erworben werden.
Das bedeute: Durch den mittelbaren Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft wird auch nach neuer österreichischer Rechtslage keine Grunderwerbsteuer ausgelöst. Oder anders ausgedrückt: Zwischengeschaltete Gesellschaften fungieren als sogenannte „GrESt-Blocker“.
Dies sei insbesondere bei einem geplanten Erwerb zu berücksichtigen. Zur konkreten Ausgestaltung gebe es viele Möglichkeiten, wird weiter ausgeführt.
Link: TPA Horwath