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Steuer

Grunderwerbsteuer mit Töchtern blocken, so TPA Horwath

Wien. Wer plant, Anteile an grundstücksbesitzenden Gesellschaften zu erwerben, könne die aktuelle Rechtslage nützen, um völlig legal Grunderwerbsteuer zu vermeiden, heißt es bei TPA Horwath: Zwischengeschaltete Gesellschaften würden die Steuer sozusagen blocken.

Mit der Steuerreform 2015/2016 und dem Abgabenänderungsgesetz 2015 wurde die Anteilsvereinigung in der Grunderwerbsteuer (GrESt) neu geregelt, so das Beratungsunternehmen: Weitgehend lehnen sich die neuen Bestimmungen demnach an die deutsche Rechtslage an.

Da fehlt noch etwas

Nicht übernommen worden sei aber die in § 1 Abs. 2a dt. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) enthaltene Regelung, wonach eine Anteilsvereinigung auch dann bewirkt wird, wenn mindestens 95% der Anteile an einer Personengesellschaft bloß mittelbar erworben werden.

Das bedeute: Durch den mittelbaren Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft wird auch nach neuer österreichischer Rechtslage keine Grunderwerbsteuer ausgelöst. Oder anders ausgedrückt: Zwischengeschaltete Gesellschaften fungieren als sogenannte „GrESt-Blocker“.

Dies sei insbesondere bei einem geplanten Erwerb zu berücksichtigen. Zur konkreten Ausgestaltung gebe es viele Möglichkeiten, wird weiter ausgeführt.

Link: TPA Horwath

 

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