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Bildung & Uni, Recht

Zweimal Neues zum Strafrecht bei Manz

Wien. Zwei aktualisierte Kommentare zum Strafrecht sind bei Manz erschienen: „Wiener Kommentar zum StGB“ und „Wiener Kommentar zur StPO“.

Der „Wiener Kommentar zum StGB“ (Höpfel / Ratz, Hrsg.) hat aktuell unter anderem das StRÄG 2015 eingearbeitet, so der Verlag. Überarbeitet wurden demnach:

  • §§ 43-49 Bedingte Strafnachsicht, bedingte Entlassung und Probezeiten
  • § 90 Einwilligung des Verletzten
  • §§ 105-107c Nötigung, Zwangsheirat, gefährliche Drohung etc.
  • §§ 111-117 Strafbare Handlungen gegen die Ehre
  • § 222 Tierquälerei
  • §§ 242-268 Hochverrat und andere Angriffe gegen den Staat

Und der „Wiener Kommentar zur StPO“ (Fuchs / Ratz, Hrsg.) biete in der 250. Ergänzungslieferung u.a. Neues zu §§ 447-490 (Verfahren vor dem Bezirksgericht), §§ 492-513 (Verfahren bei bedingter Strafnachsicht), §§ 29-35 (Gerichte) u.a.

Link: Manz

 

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