Wien. Das neue Ingenieurgesetz soll den österreichischen Ingenieurstitel auf der europäischen Ebene aufwerten, erhofft man sich im Wirtschaftsministerium. Konkret geschieht das durch Einordnung ins EU-Titelsystem EQR.
Mit dem jetzt in Begutachtung gegangenen Gesetz werde es für heimische Unternehmen einfacher, die Qualifikation ihrer Mitarbeiter in internationalen Ausschreibungen darzustellen, so Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.
Mit dem neuen Gesetz schafft man konkret die Grundlagen für die Zuordnung der neuen Ingenieur-Qualifikation zum „Qualifikationsniveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens“. Damit werden auch die Anforderungen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) erfüllt. EQR ist eine Initiative der Europäischen Union, die berufliche Qualifikationen und Kompetenzen in Europa vergleichbarer machen soll.
Das hebe den Ingenieurstitel als international vergleichbaren berufsbezogenen Bildungsabschluss auf die Ebene eines tertiären Abschlusses wie den Bachelor, so Mitterlehner.
Was Ingenieur konkret bedeutet
Die Standesbezeichnung „Ingenieur“ bestätigt, dass der Inhaber über einen HTL-Abschluss bzw. den Abschluss einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügt sowie eine fachbezogene mehrjährige Praxis absolviert hat.
Diese Standesbezeichnung sei in Europa einzigartig und in der österreichischen Wirtschaft anerkannt. Derzeit werde sie für technische und gewerbliche Fachrichtungen jährlich rund 4.500 Mal sowie für land- und forstwirtschaftliche Fachrichtungen jährlich an die 400 Mal verliehen.
Die Begutachtungsfrist läuft bis Mitte Juli. Ziel sei es, das neue Ingenieurgesetz im Herbst parlamentarisch zu beschließen und Anfang 2017 in Kraft treten zu lassen. Dadurch werde das bestehende Ingenieurgesetz 2006 ersetzt.
Link: Wirtschaftsministerium