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Recht

Novelle gegen Buchungsplattformen in Begutachtung

Wien. Hotels sollen auf der eigenen Homepage günstigere Preise anbieten dürfen: Das ist Ziel einer Novelle gegen die Praktiken von Online-Buchungsplattformen, die jetzt in Begutachtung geschickt wurde.

Hoteliers dürfen ihre Zimmer zwar auf anderen Plattformen oder am Telefon billiger anbieten. Auf der eigenen Homepage ist es ihnen aber untersagt, heißt es im Wirtschaftsministerium: Dies sei eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit und bedeute in der Praxis eine Schieflage zu Gunsten von Buchungsplattformen.

Durch eine Novelle des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sowie des Preisauszeichnungsgesetzes soll die Handlungsfreiheit der Unternehmen erhöht werden. Hotels sollen ihre Preise ohne Einschränkungen selbst gestalten und auch auf der eigenen Hotel-Homepage günstiger anbieten dürfen.

Die vorherrschende Schiene

Laut der Österreichischen Hoteliersvereinigung (ÖHV) erfolgen schon mehr als 50 Prozent aller Hotelbuchungen online. Große Internet-Plattformen wie booking.com oder hrs haben sich zu marktführenden Vermittlern von Unterkünften entwickelt. Sie verlangen von den Hoteliers Provisionen und stellen Bedingungen für die Auflistung in der Plattform, unter anderem Bestpreisklauseln oder Zusicherung des letzten Zimmers.

Verwiesen wird auch darauf, dass Frankreich die Vorgaben der Plattformen bereits verboten habe. In Italien wird ein entsprechender Gesetzesvorschlag behandelt, in Kroatien erarbeitet. In Österreich soll die Novelle im Herbst im Parlament beschlossen werden und Ende des Jahres in Kraft treten.

Link: Wirtschaftsministerium

 

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