Open menu
Steuer, Tipps

Was Kinder in Ferialjobs heuer verdienen dürfen

Wien. Die Frage, wie viel Geld Kinder in den Feri­en verdienen dürfen, ohne dass deren Eltern Gefahr laufen, die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag zu verlieren, kommt jedes Jahr wieder: Steuerberater BDO schildert die aktuelle Lage. Ein entscheidender Faktor ist das Alter, schildert BDO-Expertin Margit Widinski:

  • Kinder bis zur Vollendung des 19. Lebens­jahres dürfen ganzjährig beliebig viel ver­dienen, ohne dass bei den Eltern die Fami­lienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag gefährdet sind.
  • Kinder über 19 Jahre müssen darauf ach­ten, dass das nach dem laufenden Einkom­mensteuertarif zu versteuernde Jahresein­kommen (nach Abzug von Sozialversiche­rungsbeiträgen, Werbungskosten, Sonderaus­gaben und außergewöhnlichen Belastungen) 10.000 Euro nicht überschreitet.

Dies gelte unabhängig davon, ob das Einkommen in den Ferien oder außerhalb der Ferien erzielt wird.

Achtung: Brutto liegen die Grenzen demnach laut BDO bei 12.400 Euro pro Jahr (Bruttogehalt ohne Sonderzahlungen) bzw. einschließlich Sonderzahlungen rund 14.500 Euro pro Jahr.

Natürlich gibt es Ausnahmen

Noch zahlreiche weitere Umstände sind zu beachten. So bedeutet eine Überschreitung der Grenzen zunächst einmal nur, dass die Fami­lienbeihilfe um den übersteigenden Betrag vermindert wird; der ist dann natürlich zurückzuzahlen. BDO Austria warnt allerdings deutlich davor, den zu hohen Verdienst des Kindes nicht pflichtgemäß dem Finanzamt zu melden: Dann droht nämlich zusätzlich eine Finanzstrafe.

Wichtig sei es auch, darauf zu achten ob es vielleicht andere Einkünfte gibt, die zum Ferialjob zu addieren sind, ob der Ferialjob in ein Zeitfenster fällt, in dem gar keine Familienbeihilfe bezhalt wird, u.v.m.

Link: BDO Austria

 

Weitere Meldungen:

  1. Raifeisen NÖ-Wien geht bei Mavie Next an Bord mit Schönherr und Dorda
  2. Arbitration: Fieldfisher macht Maria Bejan zur Partnerin in Wien
  3. Von Zuckersteuer bis Tempolimit: Studie analysiert Akzeptanz neuer Regeln
  4. SteuerExpress: Neue Urteile zur Berücksichtigung von Auslandseinkünften, zum Hälftesteuersatz bei Patenten und mehr