Wien. Die Frage, wie viel Geld Kinder in den Ferien verdienen dürfen, ohne dass deren Eltern Gefahr laufen, die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag zu verlieren, kommt jedes Jahr wieder: Steuerberater BDO schildert die aktuelle Lage. Ein entscheidender Faktor ist das Alter, schildert BDO-Expertin Margit Widinski:
- Kinder bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres dürfen ganzjährig beliebig viel verdienen, ohne dass bei den Eltern die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag gefährdet sind.
- Kinder über 19 Jahre müssen darauf achten, dass das nach dem laufenden Einkommensteuertarif zu versteuernde Jahreseinkommen (nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen) 10.000 Euro nicht überschreitet.
Dies gelte unabhängig davon, ob das Einkommen in den Ferien oder außerhalb der Ferien erzielt wird.
Achtung: Brutto liegen die Grenzen demnach laut BDO bei 12.400 Euro pro Jahr (Bruttogehalt ohne Sonderzahlungen) bzw. einschließlich Sonderzahlungen rund 14.500 Euro pro Jahr.
Natürlich gibt es Ausnahmen
Noch zahlreiche weitere Umstände sind zu beachten. So bedeutet eine Überschreitung der Grenzen zunächst einmal nur, dass die Familienbeihilfe um den übersteigenden Betrag vermindert wird; der ist dann natürlich zurückzuzahlen. BDO Austria warnt allerdings deutlich davor, den zu hohen Verdienst des Kindes nicht pflichtgemäß dem Finanzamt zu melden: Dann droht nämlich zusätzlich eine Finanzstrafe.
Wichtig sei es auch, darauf zu achten ob es vielleicht andere Einkünfte gibt, die zum Ferialjob zu addieren sind, ob der Ferialjob in ein Zeitfenster fällt, in dem gar keine Familienbeihilfe bezhalt wird, u.v.m.
Link: BDO Austria