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Recht

Gesetz zu E-Government, Signaturen wird aktualisiert

Wien. Der Nationalrat hat ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem das E-Government-Gesetz sowie 22 weitere Gesetze aktualisiert werden und eine Anpassung des Rechtsrahmens für elektronische Signaturen und ähnliche Vertrauensdienste an neue EU-Vorgaben erfolgt.

Erreicht werden soll damit eine Steigerung der Effektivität öffentlicher und privater Online-Dienstleistungen, des elektronischen Geschäftsverkehrs und des elektronischen Handels in der EU, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Außerdem werde mit der Novelle die Nutzung von elektronischen Registern optimiert, um Unternehmen und BürgerInnen zu entlasten. Geändert werden insgesamt 23 Gesetze, gleichzeitig wird das alte Signaturgesetz durch ein neues Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) ersetzt.

Mit den Neuregelungen werde das österreichische Recht mit der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-VO) in Einklang gebracht.

Für Konsumenten wird mit der Telekom-Control-Kommission als Aufsichtsstelle über Vertrauensdiensteanbieter eine zentrale Stelle geschaffen, bei der sie sich über die Vertrauenswürdigkeit eines Anbieters erkundigen können.

Geregelt werden weiters u.a.:

  • die Pflichten von Signatoren und Siegelerstellern hinsichtlich der sorgfältigen Verwahrung von Daten,
  • die Bestimmungen über das vorläufige Aussetzen eines qualifizierten Zertifikats,
  • die Ausstellung qualifizierter Zertifikate durch einen Vertrauensdiensteanbieter,
  • Haftungsregelungen
  • die wechselseitige Anerkennung von national etablierten elektronischen Identifizierungsmethoden

Für die Kritiker zu wenig Ordnung

Die Opposition kritisierte mangelnde Sorgfalt. So sind in den Augen der FPÖ die Vorschriften über die Ausstellung des so genannten Zertifikats, das die Grundlage für die elektronische Signatur schafft, zu unklar formuliert. Damit wäre es nämlich durchaus möglich, ein Zertifikat einzuholen, ohne dass man einen Lichtbildausweis vorlegen oder selbst anwesend sein müsse. Man weite die Anwendung der elekronischen Signatur aus, nicht aber die Sicherheit.

Skeptisch sind auch die Grünen. Albert Steinhauser erinnerte an die Probleme, die es mit der Bürger-Karte gegeben habe. Aufgrund der geringen Akzeptanz habe man letztlich verstärkt auf die Handy-Signatur gesetzt, doch sei auch diese noch nicht sehr weit verbreitet, bisher hätten kaum fünf Prozent der BürgerInnen eine elektronische Signatur gelöst.

Zudem gebe es andere technische Lösungen, die eindeutig stärker angenommen werden, wie Dienste auf Basis von Pin-Code und TAN. Es werde zwar der rechtliche Rahmen vereinheitlicht, solange aber die technische Harmonisierung nicht erfolge, löse man die grundsätzlichen Probleme nicht.

Link: Parlament

 

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