Wien. Durch eine Initiative der Regierungsparteien wird die Einblicksmöglichkeit der Staatsanwaltschaft in das neue Kontenregister – es enthält die Kontodaten aller Österreicher – um zwei Monate hinausgeschoben.
Staatsanwaltschaften werden erst ab 1.Oktober 2016 die Möglichkeit haben, Einblick in das Kontenregister und in Bankkonten zu nehmen. Ein Antrag der Regierungsparteien schiebt das Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmung in der Strafprozessordnung um zwei Monate hinaus, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Grund dafür ist die Durchführungsverordnung des Finanzministeriums, der zufolge die Kreditinstitute die Initiallieferung der in das Kontenregister aufzunehmenden Daten bis spätestens 30. September 2016 übermitteln müssen. Sinnvolle Abfragen aus dem Kontenregister seien daher erst ab diesem Zeitpunkt möglich.
Link: Parlament