Wien. Der Ministerrat hat die Regierungsvorlage zum EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 in entschärfter Form beschlossen, so Deloitte.
Das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz werde demnach vor allem bei der Sprache, in der die Dokumentation zu führen ist, sowie bei den Strafen entschärft. Weiters werden die Begriffe „Master File“ und „Local File“ in das Gesetz übernommen (eine Darstellung dazu von Rödl & Partner findet sich hier).
Schon ab 50 Millionen Euro
Nicht verändert wurden die Schwellenwerte, ab denen Master File und Local File zu erstellen sind: Sie liegen trotz Kritik unverändert bei einem Umsatz von 50 Millionen Euro. Immerhin muss der Schwellenwert nun zwei Jahre in Folge überschritten werden, so Deloitte.
Link: Deloitte