Frankfurt. Das Landgericht Frankfurt hat heute im 200 Millionen Euro schweren Streit zwischen FMS und Österreichs Heta keine Entscheidung getroffen, sondern den Ball an den EuGH weitergespielt.
Die zuständige Richterin unterbrach das Verfahren, um den Europäischen Gerichtshof (EuGH) grundlegende Rechtsfragen klären zu lassen. Auch Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA hatte darauf gedrungen.
Der EuGH wird nun die Rechtmäßigkeit der Heta-Abwicklung nach dem österreichischen Bankensanierungsgesetz (BaSAG) bzw. der einschlägigen EU-Richtlinie zur Bankenabwicklung klären müssen.
Link: EuGH