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Recht

Nach der Netzsperre ist vor der Netzsperre

Wien. Das Oberlandesgericht Wien hat jene Einstweilige Verfügung aufgehoben, die eine Reihe von Internet-Providern zur Sperre der Seiten thepiratebay.se, isohunt.to, h33t.to, und 1337x.to verpflichtet hatte. Somit steht den betroffenen Internet-Kunden der Zugang zu diesen Plattformen ab sofort wieder offen. Doch neue Sperraufforderungen sind bereits eingetroffen, so die ISPA.

Kurz vor dem heimischen Gerichtsbeschluss hatte auch der deutsche Bundesgerichtshof ebenfalls die Aufhebung der Sperre der Webseiten 3dl.am bzw. goldesel.to beschlossen und argumentierte dies damit, dass die Musikindustrie nachweisen müsse, dass sie zumutbare Nachforschungen über den tatsächlichen Rechteverletzer unternommen habe, bevor sie an die Provider herantreten kann, um Sperren zu fordern.

Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA: „Wie prekär die ganze Angelegenheit ist, zeigt sich nicht nur dadurch, dass die Provider durch die Sperraufforderungen der Rechteinhaber gegen deren Willen in die Richterrolle gedrängt werden. Sie laufen, sofern sie zum Beispiel den kürzlich von den Filmproduktionsunternehmen versandten relativ formlosen Aufforderungen entsprechen, auch noch Gefahr, gegen Artikel 3 der Verordnung zum Digitalen Binnenmarkt zu verstoßen, die auch die Netzneutralität regelt.“

Ein neuer Anlauf wird erwartet

Die österreichischen Internet Service Provider gehen zwar davon aus, dass sich die LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH) mit dieser Entscheidung nicht abfinden wird und in weiterer Folge die gerichtliche Auseinandersetzung eine Fortsetzung findet, dennoch gelte dieser Beschluss als wichtiger Meilenstein, wenn es darum geht, das „Sperren auf Zuruf“ zu erschweren.

Bereits wenige Tage nach richterlichem Beschluss über die Aufhebung der Sperren ist freilich bereits eine neue Welle an Sperraufforderungen für movie4k.tv, movie.to, movie2k.pe, kinox.tv bei zahlreichen Providern eingetroffen.

„Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Rechteinhaber nun ihre Felle hinwegschwimmen sehen und daher versuchen den Druck auf die Provider neuerlich zu erhöhen und die eigene Verantwortung abzuwälzen, anstatt den Ausgang der derzeit anhängigen Verfahren abzuwarten“, so Schubert zu dem Schritt, den er als „Panikreaktion der Rechteinhaber“ bezeichnet.

Was die Internet-Provider meinen

In der Praxis verhalte es sich so, dass sich Internet Provider mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sehen. Vor allem die in den Abmahnschreiben bzw. Sperraufforderungen behauptete Rechteinhaberschaft ist nur schwer zu überprüfen. Zudem werden Provider unfreiwillig in eine Richterrolle gedrängt, da sie beurteilen müssen, ob eine ausreichende Grundlage für eine Sperre vorliegt oder nicht.

Problematisch sei in diesem Zusammenhang auch, dass beanstandete Seiten auch legale Inhalte aufweisen und durch die Sperren der Zugang auch zu diesen nicht mehr möglich ist. Daher bezieht die ISPA hier eine eindeutige Position: „Das Gut der Meinungsfreiheit im Internet dem Gewinnmaximierungsstreben der Verwertungsindustrie zu opfern, lehnt die ISPA in aller Entschiedenheit ab“, so Schubert. Gleichzeitig verweist die ISPA darauf, dass Sperren zudem keine Lösung bieten, sondern nur neue Probleme schaffen.

Aber auch die ISPA ist sich der Problematik illegaler Inhalte im Netz bewusst. Daher setze sie sich aktiv dafür ein, dass diese schon an der Quelle gelöscht werden und so das volle Potential des Internets entfaltet wird, ohne dabei das Medium als solches zu beschneiden. Wir alle sehen laufend auf globaler Ebene, welche positive Kraft im Internet steckt und in wie vielen Staaten der Kampf um ein Internet ohne Sperren und Zensur geführt wird“, so der ISPA Generalsekretär.

Verbesserungsansatz der Internetwirtschaft

Obgleich sich die ISPA klar gegen jede Art von Netzsperren ausspricht, verweist die Interessensvertretung der österreichischen Internetwirtschaft auf die Regelung in anderen EU-Staaten, um Bewegung in die für sämtliche Beteiligten nicht zufriedenstellende Situation zu bringen:

  • Sofern kein Konsens gefunden wird, um Netzsperren abzuschaffen, strebe die ISPA eine gesetzliche Regelung an, bei der definiert wird, was bei einer „Abmahnung“ zu passieren hat.
  • Dabei erfolgt eine Prüfung durch einen Richter, ob eine gemeldete URL den vom EuGH aufgestellten Kriterien einer „strukturell rechtswidrigen Seite“ entspricht. Sofern das Gericht die Notwendigkeit der Sperre bejaht, soll die Abmahnung veröffentlicht werden. Provider können auf diese Datenbank verweisen, wenn sie Kunden den Zugang zu einer Webseite verwehren müssen.
  • Darüber hinaus soll die Stelle verpflichtet werden, die Notwendigkeit der Sperre alle drei Monate zu bestätigen und jährlich einen Transparenzbericht an das Parlament zu übermitteln. Dieser soll als Basis für eine Beurteilung dienen, ob Netzsperren in einem Rechtsstaat notwendig und sinnvoll sind. Gegebenenfalls soll die Beurteilung zu deren Abschaffung durch den österreichischen Gesetzgeber führen.

Für die Zukunft gibt sich Schubert optimistisch; „Als wir begonnen haben die ersten Gerichtsprozesse gegen Netzsperren zu führen, war Österreich, was die Verfügbarkeit von legalen Online-Inhalten angeht, bestenfalls ein >Schwellenland<. Mittlerweile steigen die Umsätze aus Streaming laufend an und ich bin zuversichtlich, dass auch die Verwertungsindustrie bald einsehen wird, dass es besser ist legale Inhalte zu fördern, anstatt sich für Netzsperren und die Verfolgung von Nutzerinnen und Nutzern einzusetzen.“

Link: ISPA

 

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