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Business, Recht

Big Pharma legt ab 1. Juli Zahlungen an Ärzte offen

Wien. Ab 1. Juli 2016 sollen Pharmaunternehmen auf ihren Websites die Namen jener Ärzte und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe offenlegen, an die sie im Jahr 2015 finanzielle oder sonstige Zuwendungen geleistet haben. So sieht es eine freiwillige europaweite Selbstverpflichtung der Branche vor, erinnert Tansparency International. Doch da ist noch das Datenschutz-Thema. 

Der strenge Schutz personenbezogener Daten in Österreich macht es nämlich erforderlich, dass die Leistungsempfänger der namentlichen Veröffentlichung ausdrücklich zustimmen müssen, heißt es weiter.

Ja zur Veröffentlichung?

„Wir begrüßen diese Initiative, denn Transparenz ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Korruption“, betont Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von Transparency International – Austrian Chapter (TI-AC). „Wir befürchten aber, dass unter dem Deckmantel des Datenschutzes in vielen Fällen eine transparente Offenlegung verhindert wird“.

Das Gesundheitswesen gelte als besonders anfällig für Korruption. Nicht zuletzt aus Imagegründen hätten die Pharmafirmen des europäischen Branchenverbandes EFPIA daher im Jahr 2013 eine freiwillige Initiative zur Offenlegung von Zuwendungen an medizinische Einrichtungen und Ärzte, den sogenannten Disclosure Code, beschlossen. In Österreich wurde im Jahr 2014 eine entsprechende Regelung von den Mitgliedsunternehmen der Branchenvertretung Pharmig in den Verhaltenscodex aufgenommen und auch mit der Ärztekammer abgestimmt.

  • Demnach müssen die Firmen bis zum Ende des 1. Halbjahres alle geldwerten Leistungen, die im Vorjahr an Angehörige der Fachkreise, wie etwa an Ärzte und andere Gesundheitsberufe, sowie an Institutionen (Health Care Organisations) geflossen sind, auf ihren Websites offenlegen – grundsätzlich unter namentlicher Nennung der Empfänger.
  • Nur sofern dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, darf die Meldung in aggregierter Form – also zusammengefasst und ohne Namensnennung – erfolgen.

Es zeichne sich jedoch ab, dass nur wenige Pharmafirmen in Österreich eine strenge „No consent – no contract“ – Politik verfolgen, gemäß der sie nur mehr mit jenen Ärzten Verträge abschließen, die auch einer namentlichen Veröffentlichung zustimmen. Man werde die Offenlegungspraxis daher in den nächsten Wochen und Monaten genau analysieren.

„Sollte die freiwillige Selbstverpflichtung der Pharmaunternehmen nicht für ausreichend Transparenz sorgen, sollte über eine gesetzliche Regelung analog zum Sunshine Act in den USA nachgedacht werden“, fordert Franz Piribauer, Leiter der Arbeitsgruppe Gesundheitswesen bei TI-AC. „Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie die beste Behandlung bekommen und nicht die, für die meinungsbildende Ärzte das meiste Geld erhalten. Deswegen sollten sie überprüfen können, welche Ärzte wie viele Zuwendungen der Pharmaindustrie erhalten.“

Pharmig will Stück für Stück transparenter werden

Die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit der Ärzteschaft sowie anderen Angehörigen und Institutionen der Fachkreise ist notwendig, um Therapieoptionen für Patienten stetig zu verbessern, heißt es bei der Pharmig selbst: Welche finanziellen Leistungen pharmazeutische Unternehmen dabei erbringen und wofür, das mache man bis 30.6. auf den Websites öffentlich.

Die Zahlungen, die offengelegt werden, betreffen Leistungen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, Spenden und Förderungen, Veranstaltungen zum Zweck der Aus- und Weiterbildung sowie Dienst- und Beratungsleistungen. Grundlage für diese Transparenzinitiative ist der Pharmig Verhaltenscodex (VHC). Laut Pharmig-Erhebung geht es um stolze 100 Millionen Euro im Jahr 2015.

Mehr als 50 Prozent entfallen dabei auf die Organisation, Einrichtung und Durchführung klinischer Studien im Rahmen von Forschung und Entwicklung, so die Pharmig.

Die Offenlegung der geldwerten Leistungen an Angehörige und Institutionen der Fachkreise, wie beispielsweise Ärzte und Krankenhäuser, erfolge individualisiert oder zusammengefasst. Voraussetzung für die individuelle Offenlegung ist die Zustimmung der Betroffenen. Jan Oliver Huber, Generalsekretär der Pharmig: „Wir tragen hier dem Datenschutz Rechnung, weshalb alle Empfänger von geldwerten Leistungen auch um ihre Zustimmung zur Nennung ihres Namens gefragt werden. In der ersten Welle haben sich noch nicht alle Ärzte dazu bereit erklärt. Ich bin aber zuversichtlich, dass die Zustimmungsrate von Jahr zu Jahr höher wird. Unser Ziel ist die individuelle Offenlegung.“

Link: Transparency International

Link: Pharmig

 

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